Zustandserfassung Kanalbestand Misch- und Regenwasserkanäle Stadtteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach Referenznummer der Bekanntmachung: 03-01-01-01BL

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E37981319
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E37981319
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zustandserfassung Kanalbestand Misch- und Regenwasserkanäle Stadtteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach

Referenznummer der Bekanntmachung: 03-01-01-01BL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90470000 Reinigung von Abwässerkanälen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Groß-Umstadt Ortsteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach – Kanalzustandserfassung nach EKVO – DWA -M149

— ca. 800 Schächt; ca. 30 km Kanalnetz; ca. 230,

— Kanalhausanschlüsse und Straßeneinläufe.

Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.

Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E37981319 zur Verfügung gestellt!

Achtung! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
90490000 Überprüfung von Abwasserkanälen und Beratung in Sachen Abwasserbehandlung
90491000 Überprüfung von Abwasserkanälen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung:

Stadt Groß-Umstadt und Ortsteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Groß-Umstadt Ortsteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach – Kanalzustandserfassung nach EKVO – DWA -M149

— ca. 800 Schächt; ca. 30 km Kanalnetz; ca. 230

— Kanalhausanschlüsse und Straßeneinläufe

Ausführungszeit:

Beginn: spätestens am letzten Werktag der 40. KW 2021,

Ende: spätestens am letzten Werktag der 52. KW 2021

Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

Bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,1 v. H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Vertragsstrafe (§ 18 HVTG)

Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 01/01/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.

Achtung: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl. 2014, 354) findet Anwendung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/08/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/08/2021
Ortszeit: 11:00
Ort:

Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Trakt 5, 1. OG

Jägertorstraße 207

64289 Darmstadt

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Abschließende Nachweisliste

Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!

Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen:

— 633 EU Angebotsschreiben,

— Leistungsverzeichnis,

— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt),

— 05 Bieterangabenverzeichnis,

— RAL Gütezeichen I und R.: Ersatzweise kann ein Prüfzeugnis entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-GZ 961 (Erstprüfung, Eigenüberwachung und Fremdüberwachung) von einer zugelassenen Institution oder eines Sachverständigen vorgelegt werden.

In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:

— 124 Eigenerklärungen zur Eignung (sofern nicht präqualifiziert),

— 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet),

— 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern eingesetzt).

Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:

— 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,

— Angaben zur Preisermittlung,

— Der Auftraggeber behält sich vor, die Urkalkulation gemäß § 16 HVTG anzufordern und weiterhin im Sinne des § 17 (2) HVTG in Textform vom Bieter Aufklärung über die Kalkulation der Preise für die Gesamtleistungen oder Teilleistung zu verlangen,

— Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt [Betrag gelöscht] EUR (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen,

— Sollten Nachunternehmer und vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt [Betrag gelöscht] EUR (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.

Gemäß Formblatt 124 werden bei Bedarf auf gesonderten Anforderungen folgende Unterlagen von dem Bieter sowie gegebenenfalls auch für dessen vorgesehene Nachunternehmer verlangt

— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,

— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,

— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,

— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de

Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E37981319 möglich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:

Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2021

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