Zustandserfassung Kanalbestand Misch- und Regenwasserkanäle Stadtteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach Referenznummer der Bekanntmachung: 03-01-01-01BL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zustandserfassung Kanalbestand Misch- und Regenwasserkanäle Stadtteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach
Groß-Umstadt Ortsteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach – Kanalzustandserfassung nach EKVO – DWA -M149
— ca. 800 Schächt; ca. 30 km Kanalnetz; ca. 230,
— Kanalhausanschlüsse und Straßeneinläufe.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E37981319 zur Verfügung gestellt!
Achtung! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Stadt Groß-Umstadt und Ortsteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach
Groß-Umstadt Ortsteile Raibach, Wiebelsbach und Heubach – Kanalzustandserfassung nach EKVO – DWA -M149
— ca. 800 Schächt; ca. 30 km Kanalnetz; ca. 230
— Kanalhausanschlüsse und Straßeneinläufe
Ausführungszeit:
Beginn: spätestens am letzten Werktag der 40. KW 2021,
Ende: spätestens am letzten Werktag der 52. KW 2021
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
Bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,1 v. H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Vertragsstrafe (§ 18 HVTG)
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.
Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
Achtung: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3).
Siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3).
Siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3).
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl. 2014, 354) findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 5, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschließende Nachweisliste
Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen:
— 633 EU Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt),
— 05 Bieterangabenverzeichnis,
— RAL Gütezeichen I und R.: Ersatzweise kann ein Prüfzeugnis entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-GZ 961 (Erstprüfung, Eigenüberwachung und Fremdüberwachung) von einer zugelassenen Institution oder eines Sachverständigen vorgelegt werden.
In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:
— 124 Eigenerklärungen zur Eignung (sofern nicht präqualifiziert),
— 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet),
— 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern eingesetzt).
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
— 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Angaben zur Preisermittlung,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Urkalkulation gemäß § 16 HVTG anzufordern und weiterhin im Sinne des § 17 (2) HVTG in Textform vom Bieter Aufklärung über die Kalkulation der Preise für die Gesamtleistungen oder Teilleistung zu verlangen,
— Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt [Betrag gelöscht] EUR (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen,
— Sollten Nachunternehmer und vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt [Betrag gelöscht] EUR (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.
Gemäß Formblatt 124 werden bei Bedarf auf gesonderten Anforderungen folgende Unterlagen von dem Bieter sowie gegebenenfalls auch für dessen vorgesehene Nachunternehmer verlangt
— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E37981319 möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]