Betreuung und Pflege der Radioaktivitätsmesssysteme an diversen automatisierten Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: OV-45825/21-TRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung und Pflege der Radioaktivitätsmesssysteme an diversen automatisierten Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes
Auftragsgegenstand ist die Radioaktivitätsmessung an diversen Standorten des Deutschen Wetterdienstes. Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Hierbei muss u. a. sichergestellt werden, dass die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Radioaktivitätsmessung an der Station Garmisch-Partenkirchen
Wetterstation Garmisch-Partenkichen
Am Herrgottschrofen 1a
82467 Garmisch-Partenkirchen
Radioaktivitätsmessung an der Station Garmisch-Partenkirchen.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Seehausen
Wetterstation Seehausen
Grashöfer Weg 12
39615 Seehausen
Radioaktivitätsmessung an der Station Seehausen.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Magdeburg
Wetterstation Magdeburg
Aßmannstraße 12
39116 Magdeburg
Radioaktivitätsmessung an der Station Magdeburg.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Lahr
Wetterstation Lahr
David-Schieni-Straße 50
77933 Lahr
Radioaktivitätsmessung an der Station Lahr.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Lingen
Wetterstation Lingen
Sandweg/Deeringhook
49811 Lingen (Ems)-Baccum
Radioaktivitätsmessung an der Station Lingen.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Aachen
Wetterstation Aachen
Schiefdell 11
52074 Aachen
Radioaktivitätsmessung an der Station Aachen.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Rheinstetten
Wetterstation Rheinstetten
Heckelweg 2
76287 Rheinstetten
Radioaktivitätsmessung an der Station Rheinstetten.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Norderney
Wetterstation Norderney
Am Januskopf 10
26548 Norderney
Radioaktivitätsmessung an der Station Norderney.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Arkona
Wetterstation Arkona
Dorfstraße 2
18556 Putgarten
Radioaktivitätsmessung an der Station Arkona
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Angermünde
Wetterstation Angermünde
Greiffenberger Straße 1
16278 Kerkow
Radioaktivitätsmessung an der Station Angermünde.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Gera
Wetterstation Gera
Ronnerbuger Straße 74 a
07546 Gera
Radioaktivitätsmessung an der Station Gera.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Görlitz
Wetterstation Görlitz
Girbigsdorfer Straße 75
02828 Görlitz
Radioaktivitätsmessung an der Station Görlitz.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Trier
Wetterstation Trier
Sickingen Straße 41
54296 Trier
Radioaktivitätsmessung an der Station Trier.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Radioaktivitätsmessung an der Station Hof
Wetterstation Hof
Hohe Straße 3
95030 Hof
Radioaktivitätsmessung an der Station Hof.
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, maximal bis zum 31.3.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 31.3.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.1.1)
Siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163