IdM-Betriebsunterstützung (3rd Level) Referenznummer der Bekanntmachung: UGI-2021-052-OV-D61
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
IdM-Betriebsunterstützung (3rd Level)
IdM-Unterstützung (3rd Level) – EVB-IT-Dienstvertrag
Hochschulrechenzentrum (HRZ)
Heinrich-Buff-Ring 44
35392 Gießen
Die JLU führt z.Zt. im Rahmen eines Projektes ein Identity und Access Management System (IdM) auf Basis des Micro Focus NetIQ Identity und Access Managers ein. Von der Gesamtheit aller abzubildenden LifeCycle aller Entitäten ist der der Studierenden bereits umsetzt. Der Betrieb wird durch den JLU internen IT-Dienstleister (HRZ) gewährleistet.
Der Auftragnehmer unterstützt das HRZ bei dem IdM ApplikIdM-ationsbetrieb, im 3rd Level Applikationssupport (inkl. IdM Incident Management), bei der Umsetzung von Change Requests sowie bei der Weiterentwicklung der HRZ IdM Betriebsleistungen (z. B. Applikationsmonitoring).
Gegenstand der Ausschreibung ist ein EVB-IT Dienstvertrag, für den die Bestimmungen der "EVB-IT Dienstleistungs-AGB" gelten. Diese Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Micro Focus Software (Ireland) Limited
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dublin
NUTS-Code: IE0 Ireland
Postleitzahl: DJ8C6KI
Land: Irland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.microfocus.com/de-de/home
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDKYYEL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-giessen.de