81272594 – Aufbau einer grünen Wasserstoff-Wirtschaft in Brasilien – Technische, politische und regulatorische Rahmenbedingungen Referenznummer der Bekanntmachung: 81272594
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81272594 – Aufbau einer grünen Wasserstoff-Wirtschaft in Brasilien – Technische, politische und regulatorische Rahmenbedingungen
Aufbau einer grünen Wasserstoff-Wirtschaft in Brasilien – Technische, politische und regulatorische Rahmenbedingungen
Laufzeit des Vertrages: Von Zuschlagserteilung (voraussichtlich 02/2022) bis 12/2023 (voraussichtlich 23 Monate)
Die deutsch-brasilianische Entwicklungszusammenarbeit hat Klimaschutz als zentrale Säule der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung (ZnE) etabliert. Dabei ist das Ziel des Energieschwerpunkts eine klimafreundliche und nachhaltige Energiepolitik, die ökologische, ökonomische und soziale Belange berücksichtigt, Treibhausgasemissionen bei der Energieerzeugung reduziert und die Effizienz der Energienutzung erhöht.
Die bereitgestellten Mittel für den Handlungsstrang 2 „Grüner Wasserstoff“ des TZ-Moduls „DKTI-Brasilianisch-Deutsche Technologiepartnerschaft“ basieren auf dem im Jahr 2020 aufgesetzten COVID 19 Konjunkturprogramm der Bundesrepublik Deutschland. Das TZ-Modul „DKTI-Brasilianisch-Deutsche Technologiepartnerschaft“ (Handlungsstrang 2) unterstützt Brasilien beim Aufbau und Markthochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft auf Basis von aus erneuerbaren Energien hergestelltem Wasserstoff (H2) beziehungsweise Wasserstoffderivaten (Power-to-X, PtX). Dies soll insbesondere durch die Verbesserung der strategischen, institutionellen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für private Investitionen zur lokalen Wertschöpfung im brasilianischen H2/PtX-Sektor und die Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Fähigkeiten im Bereich der Anwendungen von grünem H2/PtX erfolgen. Das Vorhaben trägt damit zur Verbesserung des ordnungspolitischen Rahmens und der technischen Voraussetzungen für den Einsatz von RE und EnEff bei (Programmzielindikator 4), zur Verbreitung von Förder- und Finanzierungsprogrammen für den verstärkten Einsatz von RE und EnEff-Maßnahmen (Programmzielindikator 5) sowie zur Mobilisierung umfangreicher brasilianischer Eigenmittel und privater Mittel zur Verbreitung klimafreundlicher Technologieinnovationen im Bereich RE und EnEff (Programmzielindikator 6) bei.
Die Dekarbonisierung bestimmter Sektoren kann durch Sektorkopplung unter Verwendung von grünem Wasserstoff (H2) (auf Basis erneuerbarer Energien mittels Elektrolyse hergestelltem H2) und dessen Derivaten (u. a. grüner Ammoniak, grünes Methanol, synthetische Kraftstoffe, zusammengefasst als „Power-to-X, PtX“), erreicht werden. Insbesondere in Sektoren wie der Luft- und Schifffahrt, aber auch in industriellen Prozessen, zum Beispiel bei der Herstellung von Stahl oder von chemischen Produkten wie Ammoniak, bietet grüner H2 vielversprechende Einsatzmöglichkeiten.
Brasilien ist aufgrund seiner geografischen Lage und des großen Wind- und Solarenergiepotenzials in einer sehr guten Position, um eine grüne H2/PtX-Wirtschaft aufzubauen und in der Folge zur Dekarbonisierung sowohl der heimischen als auch der internationalen Wirtschaft beizutragen.
Im Rahmen des Arbeitspakets sind die brasilianischen Entscheidungsträger*innen aktiv bei der Definition und Erstellung eines nationalen Wasserstoffprogrammes zu unterstützen. Dies ist u. a. durch die Bereitstellung internationaler und nationaler Expertise und einem direkten Wissensaustausch zwischen sowohl nationalen als auch internationalen relevanten Akteuren zu gewährleisten. Zudem sind die politisch-regulatorischen Entscheidungsträger*innen aktiv bei der Definition eines Maßnahmenkataloges zur Verbesserung der regulatorischen und weiteren Rahmenbedingungen (z. B. Zulassungsverfahren) für eine Wasserstoff-Wirtschaft zu unterstützen. Ebenso sind im Rahmen dieses Arbeitspakets mindestens 5 Studien zur Darstellung des Potentials von grünem H2/PtX in Brasilien zu erstellen - sowie auf einer nationalen H2-Online-Plattform zu veröffentlichen und somit der interessierten Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen.
00000 Brasilien
Aufbau einer grünen Wasserstoff-Wirtschaft in Brasilien – Technische, politische und regulatorische Rahmenbedingungen
Laufzeit des Vertrages: Von Zuschlagserteilung (voraussichtlich 02/2022) bis 12/2023 (voraussichtlich 23 Monate)
Die deutsch-brasilianische Entwicklungszusammenarbeit hat Klimaschutz als zentrale Säule der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung (ZnE) etabliert. Dabei ist das Ziel des Energieschwerpunkts eine klimafreundliche und nachhaltige Energiepolitik, die ökologische, ökonomische und soziale Belange berücksichtigt, Treibhausgasemissionen bei der Energieerzeugung reduziert und die Effizienz der Energienutzung erhöht.
Die bereitgestellten Mittel für den Handlungsstrang 2 „Grüner Wasserstoff“ des TZ-Moduls „DKTI-Brasilianisch-Deutsche Technologiepartnerschaft“ basieren auf dem im Jahr 2020 aufgesetzten COVID 19 Konjunkturprogramm der Bundesrepublik Deutschland. Das TZ-Modul „DKTI-Brasilianisch-Deutsche Technologiepartnerschaft“ (Handlungsstrang 2) unterstützt Brasilien beim Aufbau und Markthochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft auf Basis von aus erneuerbaren Energien hergestelltem Wasserstoff (H2) beziehungsweise Wasserstoffderivaten (Power-to-X, PtX). Dies soll insbesondere durch die Verbesserung der strategischen, institutionellen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für private Investitionen zur lokalen Wertschöpfung im brasilianischen H2/PtX-Sektor und die Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Fähigkeiten im Bereich der Anwendungen von grünem H2/PtX erfolgen. Das Vorhaben trägt damit zur Verbesserung des ordnungspolitischen Rahmens und der technischen Voraussetzungen für den Einsatz von RE und EnEff bei (Programmzielindikator 4), zur Verbreitung von Förder- und Finanzierungsprogrammen für den verstärkten Einsatz von RE und EnEff-Maßnahmen (Programmzielindikator 5) sowie zur Mobilisierung umfangreicher brasilianischer Eigenmittel und privater Mittel zur Verbreitung klimafreundlicher Technologieinnovationen im Bereich RE und EnEff (Programmzielindikator 6) bei.
Die Dekarbonisierung bestimmter Sektoren kann durch Sektorkopplung unter Verwendung von grünem Wasserstoff (H2) (auf Basis erneuerbarer Energien mittels Elektrolyse hergestelltem H2) und dessen Derivaten (u.a. grüner Ammoniak, grünes Methanol, synthetische Kraftstoffe, zusammengefasst als „Power-to-X, PtX“), erreicht werden. Insbesondere in Sektoren wie der Luft- und Schifffahrt, aber auch in industriellen Prozessen, zum Beispiel bei der Herstellung von Stahl oder von chemischen Produkten wie Ammoniak, bietet grüner H2 vielversprechende Einsatzmöglichkeiten.
Brasilien ist aufgrund seiner geografischen Lage und des großen Wind- und Solarenergiepotenzials in einer sehr guten Position, um eine grüne H2/PtX-Wirtschaft aufzubauen und in der Folge zur Dekarbonisierung sowohl der heimischen als auch der internationalen Wirtschaft beizutragen. Die relative geografische Nähe zu potenziellen europäischen Absatzmärkten für zertifizierte grüne Produkte kann einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Produzenten wie Chile oder Südafrika darstellen.
Das in der Leistungsbeschreibung dargestellte Arbeitspaket zielt auf die Kernproblematik der unzureichenden Rahmenbedingungen für grünen Wasserstoff/PtX ab, die dazu geführt haben, dass sich in Brasilien bisher kein Markt für grünen Wasserstoff entwickelt hat.
Der Auftragnehmer ist für die Erreichung der im Folgenden genannten Modulzielindikatoren, Outputs und Outputindikatoren verantwortlich:
Modulziel: Die rechtlichen, institutionellen und technologischen Voraussetzungen für den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft in Brasilien sind verbessert
Modulzielindikator: Das Brasilianische Ministerium für Bergbau und Energie (Ministério de Minas e Energia, MME) hat 2 Gesetzesvorlagen oder Verordnungen zur Regulierung des Wasserstoff/Power to X (H2/PtX)-Marktes verabschiedet.
Output 1:
— Politische Entscheidungs-träger*innen verfügen über qualifizierte Entscheidungsgrundlagen zum Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft.
Outputindikator 1.1: Dem MME liegt ein auf nationalen und internationalen Erfahrungen basierender H2-Programmentwurf für Brasilien vor.
Outputindikator 1.2: Ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für eine Wasserstoff-Wirtschaft liegt dem MME vor.
Output 2 – Die brasilianische Wirtschaft verfügt über eine breite Wissens- und Informationsbasis zum Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft.
Outputindikator 2.1: 5 Studien zur Darstellung des Potentials von grünem H2/PtX in Brasilien sind auf einer nationalen H2-Online-Plattform veröffentlicht.
Im Rahmen des Arbeitspakets sind die brasilianischen Entscheidungsträger*innen aktiv bei der Definition und Erstellung eines nationalen Wasserstoffprogrammes zu unterstützen. Dies ist u. a. durch die Bereitstellung internationaler und nationaler Expertise und einem direkten Wissensaustausch zwischen sowohl nationalen als auch internationalen relevanten Akteuren zu gewährleisten. Zudem sind die politisch-regulatorischen Entscheidungsträger*innen aktiv bei der Definition eines Maßnahmenkataloges zur Verbesserung der regulatorischen und weiteren Rahmenbedingungen (z. B. Zulassungsverfahren) für eine Wasserstoff-Wirtschaft zu unterstützen. Ebenso sind im Rahmen dieses Arbeitspakets mindestens 5 Studien zur Darstellung des Potentials von grünem H2/PtX in Brasilien zu erstellen – sowie auf einer nationalen H2-Online-Plattform zu veröffentlichen und somit der interessierten Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Referenzen nach folgenden Kriterien:
I. Fachliche Erfahrung:
1. Energie 10 %,
2. Erneuerbare Energie 25 %,
3. Wasserstoff 25 %.
II. Regionale Erfahrung
Regionale Erfahrung in der Region Lateinamerika und Karibik 20 %
III. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit
Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50 % ODA.finanziert) 20 %.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, wirtschaftlich Berechtigten, Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, ob wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG eine Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR verhängt wurde.
4. Integritätserklärung.
5. Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zur Auftragsdurchführung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will, hat er nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen werden (z. B. Verpflichtungserklärung).
6. Soweit ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigt, ist spätestens mit Angebotseinreichung dieser zu benennen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
7. Bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden.
8. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2. Eigenerklärung zu der Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres,
3. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Einreichung der Angebote von dem Bieter/der Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, eine Bonitätsbestätigung/Bankauskunft zu fordern.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden): Mindestens [Betrag gelöscht] EUR (5,0 Mio. EUR),
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: Mindestens 20 Personen.
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR:
— Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Erneuerbare Energie und/oder Wasserstoff und
— mindestens 2 Referenzprojekte in der Region Lateinamerika and Karibik jeweils in den letzten 3 Jahren.
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR:
— Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Erneuerbare Energie und/oder Wasserstoff und
— mindestens 2 Referenzprojekte in der Region Lateinamerika and Karibik jeweils in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YF9G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.