2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄ 15:
Der AN wurde aufgrund der erforderlichen Planfeststellungs- und Planänderungsverfahren mit der Erbringung von Leistungen im Bereich des sog. „Verfahrensmanagements“ beauftragt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Leistungen der Koordinierung der für die Antragsunterlagen erforderlichen Planerund Gutachterleistungen, die Zuarbeit bei der Erstellung von Antragsunterlagen sowie die Qualitätssicherung von Antragsunterlagen.
Des Weiteren hat sich die Anforderung ergeben, die Prüfanmerkungen, die im Zuge der Planprüfung derAusführungsplanung im elektronischen Planprüflaufprogramm (EPLASS) erstellt werden, für die abschließende Prüfung und Freigabe durch den Bauvorlageberechtigten (BVB) zusammengefasst darzustellen.
Diese Leistungen wurden im Nachtrag 06 bereits schon für für die Projektstufe 2 erbracht. Darin enthalten sind auch die Leistungen zum temporären Auflagenmanagement (BA20 und BA30). Diese zusätzliche Leistung soll mit der Projektstufe 3 für den Zeitraum von 01/2021 bis zum endgültigen Feststehen einer Lösung im EPLASS (vsl. Ende 06/2021) verlängert werden.
Das Planlaufmanagement gehört bereits in Teilen zum Leistungsbild des AN. Für die o. g. Anforderung der Zusammenfassung der Prüfanmerkungen sind umfangreiche Kenntnisse des projektspezifischen Planlaufmanagements und sowie der jeweiligen Funktionen der Projektbeteiligten erforderlich. Durch die Einarbeitungszeit eines noch zu bindenden AN gehen zudem wichtige Informationen aus den aktuellen Prüfanmerkungen verloren ein zusätzlicher AN muss sich durch mehrmonatige Einarbeitung umfangreiches Projektwissen aneignen, um die benötigten Leistungen ausführen zu können. Dadurch entstehen erhebliche Verzögerungen im Leistunsgablauf, die die enge Terminschiene weiter belasten. Zudem ist bei Durchführung der o. g. Leistungen durch einen weiteren AN keine scharfe Trennung der Aufgaben mehr möglich. Dementsprechend ist für den AG auch nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.