Planung Geländerausfachung Mittelrheintal (PD Mainz/Koblenz), Lph 3, opt. 4, 6-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47446
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Geländerausfachung Mittelrheintal (PD Mainz/Koblenz), Lph 3, opt. 4, 6-7
Mittelrheintal in den beschriebenen Orten
Durch das Mittelrheintal (MRT), im vorliegenden Fall im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal, verlaufen links- und rechtsrheinisch zweigleisige Bahnstrecken, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken Deutschlands zählen. Insbesondere die überwiegend nachts verkehrenden Güterzüge erzeugen einen für die Anwohner störenden Lärmpegel.
Deshalb soll die Planung und der Bau von Geländerausfachungen (GEL) auf einer Länge von ca. 2,6 km in verschiedenen Orten beidseits des Rheins umgesetzt werden. In den nachfolgenden Abschnitten sind GEL zu planen und auszuführen: Lahnstein, Braubach, Leutesdorf, Filsen, Kamp-Bornhofen, Boppard, Rhens, Trechtingshausen.
Ausgeschrieben werden dabei die Planung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung in der Lph 3, opt. Lph 4, 6 und 7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Geländerausfachung Mittelrheintal (PD Mainz/Koblenz), Lph 3, opt. 4, 6-7
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mittelrheintal in den beschriebenen Orten
Durch das Mittelrheintal (MRT), im vorliegenden Fall im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal, verlaufen links- und rechtsrheinisch zweigleisige Bahnstrecken, die zu den meistfrequentierten Bahnstrecken Deutschlands zählen. Insbesondere die überwiegend nachts verkehrenden Güterzüge erzeugen einen für die Anwohner störenden Lärmpegel.
Deshalb soll die Planung und der Bau von Geländerausfachungen (GEL) auf einer Länge von ca. 2,6 km in verschiedenen Orten beidseits des Rheins umgesetzt werden. In den nachfolgenden Abschnitten sind GEL zu planen und auszuführen: Lahnstein, Braubach, Leutesdorf, Filsen, Kamp-Bornhofen, Boppard, Rhens, Trechtingshausen.
Ausgeschrieben werden dabei die Planung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung in der Lph 3, opt. Lph 4, 6 und 7.
Nachtrag 01: Es ist notwendig die Tragfähigkeit der Bestandbauwerke aufgrund der veränderten Belastung durch die neu zu planenden SSW zu überprüfen
Im Rahmen der Lph3 hat sich herausgestellt, dass durch die geplanten SSW zusätzliche Lasten in den Baugrund eingeleitet werden. In den Bereichen, bei denen die geplanten SSW auf, hinter oder vor Bestandsbauwerken gegründet werden sollen ist von einer Krafteinleitung in eben diese Bauwerke auszugehen. Ob die vorgenannten Bestandsbauwerke die zusätzlichen Lasten mit ausreichender Sicherheit aufnehmen können ist ohne einen statischen Nachweis der äußeren und inneren Tragfähigkeit nicht zu bewerten.