VDE 8.1 ABS Nürnberg – Ebensfeld, Projektingenieurleistungen Realisierung Streckenbau, Los 4, PA21 (B00420) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52493
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8.1 ABS Nürnberg – Ebensfeld, Projektingenieurleistungen Realisierung Streckenbau, Los 4, PA21 (B00420)
VDE 8.1 ABS Nürnberg – Ebensfeld, Projektingenieurleistungen Realisierung Streckenbau, Los 4, PA21.
Forchheim
— Erfolgreiche termingerechte Abwicklung Streckenlose (VP 21.2200 und VP 21.2300) im PA 21 ca. km 46,0 – 56,165 inkl. termingerechte Zwischen- und Endinbetriebnahmen für 4-Gleisigkeit als Projekt-Realisierungs-Ing,
— Steuerung / Management der Schnittstellen der Baumaßnahmen und Ingenieurleistungen und Steuerung der Vor- und Nachlaufleistungen PA 21, und zu PA 19, 22,
— Steuerung / Management der Baumaßnahmen und Ingenieurleistungen bis zum Projektabschluss mit Schlussrechnung inkl. termingerechter Abstimmungen mit den Projektbeteiligten für eine erfolgreiche Inbetriebnahme, insbesondere PA 21,
— Einhaltung der Budgets
— Nachlaufleistungen, z. B. Überwachung der Rückführung der Bestandspläne an IZ-Plan, PA 21,
— Abrechnung und Abwicklung der Kreuzungsvereinbarungen, insbesondere PA 21.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VDE 8.1 ABS Nürnberg – Ebensfeld, Projektingenieurleistungen Realisierung Streckenbau, Los 4, PA21 (B00420)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gingen keine geeigneten Bewerbungen ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.