ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43445
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten
Einrichtung und Instandhaltung des Baubüros. (4)
Ein Wechsel des AN zur zusätzlichen Einrichtung des Baubüros als Bestandteil der Baustelleneinrichtung ist aus Wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Der AN muss seine eigenen Container ebenfalls einrichten und reinigen, weshalb dieser das notwendige Personal und die Geräte bereits vor Ort hat.