ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43445
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten
Das im Vorfeld bestätigte Schriftfeld war für die Nutzung in EPLASS ungeeignet und musste überarbeitet werden. D (3)
Im HV ist die Planprüfung per EPLASS vorgesehen. Hierfür ist der Plankopf zu überarbeiten. Die AP wird durch den AN erstellt. Eine Änderung des Plankopfes durch einen weiteren AN ist technisch nicht sinnvoll. Die Pläne müssten durch einen weiteren AN bearbeitet werden, wodurch eine zusätzliche Einarbeitung notwendig werden würde.