ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43445
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten
Laut Baubeschreibung Punkt 0.2.4. Besondere Einrichtungen werden Flächen zur Verfügung gestellt, die als BE Fläche benutzt werden dürfen. Dort wären keine umfangreichen Maßnahmen zur Herstellung der Flächen erforderlich gewesen. Die Flächen können nicht bereitgestellt werden. Stattdessen sollen nun die Wiesenfläche an der Hundeuni ca. km 14,2 zugewiesen werden.
Diese Fläche muss aufbereitet werden um diese als BE-Fläche nutzen zu können. Dafür ist voraussichtlich auf einer Fläche von ca. 3 150 m2 der Boden abzuschieben, seitlich zu lagern und zur Befestigung RC einzubauen. (5)
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Bei der vorliegenden Vertragsänderung wurde lediglich die Fläche, die für die Einrichtung der Baustelle zur Verfügung steht verändert. Der AN richtet bereits auf anderen Flächen gemäß Vertrag im unmittelbaren Bereich zur neuen Fläche, die Gegenstand der Änderung ist, die Baustelle ein. Folglich ist dieser mit Geräten, Personal und Material bereits unmittelbar vor Ort.