MPD Power Supplies System Referenznummer der Bekanntmachung: 27/50080386NICA
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPD Power Supplies System
GSI trägt zu den Forschungsaktivitäten am NICA wissenschaftlich bei und wird dabei das MPD und insbesondere dessen Zeitprojektionskammer (TPC) mit Hoch- und Niederspannungs-Betriebsstromversorgungen ausstatten.
Diese mehrkanaligen Stromversorgungen werden in ein globales, vollautomatisches Steuerungssystem integriert und von dort aus betrieben. Die Beschaffung dieser Strom-versorgungen ist Inhalt dieser Ausschreibung.
Joint Institute of Nuclear Research (JINR) Joliot-Curie 6 141980 Dubna (Moscow Region), Russland, Schenker Deutschland AG, c/o GSI Helmholtzzentrum Carl-Zeiss-Straße 5 64331 Weiterstadt
a) Module
— 48 LV Kanäle mit 70 A Strom bei 6 V,
— 4 mal 32=128 HV Kanäle mit 0.5 mA Strom bei +3.2 kV,
— 2 mal 32=64 HV Kanäle mit 0.5 mA Strom bei -3.2 kV.
b) Mainframe mit System (Rahmen), Kontroller & Software,
c) Einbaurahmen für die Module.
Typischerweise werden die Steuerungen des Systems in einem Master-System gesammelt und betrieben. Um eine Integration in die größere Steuerungsumgebung des MPD und der NICA zu ermöglichen, sollte dieses Master-System einen Win CC OA-Server betreiben, der mit dem Rest des Systems verbunden ist.
Der TPC muss mit vielen Kanälen von 3 verschiedenen Arten von Versorgungen ausgestattet sein. Es gibt sowohl Hochspannungsversorgungen beider Polaritäten als auch Niederspannungsversorgungen mit sehr hohem Strom. Die Versorgungen werden so dimensioniert und ausgewählt, dass sie den Anforderungen des Geräts entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt,
— Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc.
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung,
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):
— Formblatt Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen an die Referenzen:
— 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren,
— Erfahrung mit der Serienfertigung von Mehrkanalnetzteilen für den Einsatz in Strahlungsumgebung und Detektorsystemen, idealerweise für Forschungsinstitute in der Hochenergiephysik oder Kernphysik,
— Erfahrung mit Vielkanalsystemen (mehr als 500), die als Gesamtsystem betrieben werden,
— Erfahrung mit Softwarekonzepten zur Steuerung des Netzteilverbundes.
Die Referenzen sollen derart beschrieben sein, dass sie die Erfahrung zweifelsfrei nachweisen.
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen):
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewertung der Angebote wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
— Gesamtangebotspreis: 40 %,
— Leistungskriterien (LK): 60 %.
Die Leistungskriterien im Einzelnen:
1) Einfachheit und Funktionalität der Technischen Lösung: 30 %,
2) Konstruktiver Aufbau: 40 %,
3) Restwelligkeit: 10 %,
4) Qualitätssicherung und Strahlentoleranz: 10 %,
5) Gewährleistung: 10 %.
Die detaillierte Beschreibung der Kriterien befindet sich im Dokument „Bewerbungsbedingungen“.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRKU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.