20FEI43723/VDE 8.1 Nürnberg-Ebensfeld, BA 2300 Hallstadt, Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach, Bauzustand 11.4 und 13.2. Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43723
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI43723/VDE 8.1 Nürnberg-Ebensfeld, BA 2300 Hallstadt, Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach, Bauzustand 11.4 und 13.2.
Breitengüßbach
Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach (Bauzustand 11.4 und 13.4)/Ergänzende Anmerkung: Die Bezeichnung Bauzustand 13.4 ersetzt die Bezeichnung Bauzustand 13.2 (betrifft auch die Angaben unter II.1.1), II.1.4) und V) „Auftragsvergabe/Bezeichnung des Auftrags“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI43723/VDE 8.1 Nürnberg-Ebensfeld, BA 2300 Hallstadt, Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach, Bauzustand 11.4 und 13.2.
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.siemens.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO 2019 Abs. (6)
„Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen 3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder 4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Breitengüßbach
Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach (Bauzustand 11.4 und 13.4)/Ergänzende Anmerkung: Die Bezeichnung Bauzustand 13.4 ersetzt die Bezeichnung Bauzustand 13.2 (betrifft auch die Angaben unter II.1.1), II.1.4) und V) „Auftragsvergabe/Bezeichnung des Auftrags“)
Ort: Breitengrüßbach
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Land: Deutschland
BA 23 – Bauzustand 14.3 – temporäre Verlagerung der UZ Erlangen aus dem Steuerbezirk (SZ) 09 in Ersatzsteuerbezirk SZ11E
Im Steuerbezirk 09 (SZ09) der Bedienzentrale (BZ) München sind die ESTW-Unterzentralen Unterleiterbach (NBS und ABS) sowie die ESTWUnterzentrale Erlangen implementiert.
Für die Inbetriebnahme des geplanten Endzustandes BA 23 (Grundlage des Hauptvertrages Siemens) und den hierfür erforderlichen Maßnahmen wurde aus baubetrieblichen Gründen und Bündelung von Maßnahmen eine Sperrpause des betroffenen Streckenabschnittes im April 2022 eingeordnet.
Parallel zu den Maßnahmen in BA 23 finden Maßnahmen in der UZ Erlangen statt. Die Maßnahmen und Inbetriebnahmen in 04/2022 in den o. g. UZen wurden baubetrieblich gebündelt, um die Auswirkungen auf den Bahnbetrieb und die Verfügbarkeit zu minimieren. Damit wurde die auf dem betroffenen Streckenabschnitt VDE 8 im April 2022 zur Verfügung stehende Sperrpause optimiert.
Durch die gleichzeitige Inbetriebnahme der o. g. Bauzustände bestehen Abhängigkeiten, die sich auf die Projektierung der Leittechnik des Bedienplatzes SZ09 auswirken. So sind für die Projektierung des SZ09 sämtliche Planungen AP PT 1 und PT 2 der o. g. UZen als Grundlage für die Projektierung erforderlich.
Um die Risiken zu minimieren die ggf. auf v.g. beide Maßnahmen und deren IBN-Termine Einfluss haben, wird als Gegensteuerungsmaßnahme
Die Entflechtung der Maßnahmen vorgesehen.
Hierzu soll der temporäre Ersatzsteuerbezirk (SZ11E) in der BZ München genutzt werden. Dieser Ersatzsteuerbezirk ist im Konzept der BZ München für die temporäre Nutzung und Auslagerung von UZen aus dem Stammsteuerbezirk bei Bauzuständen vorgesehen.
Mit einer Auslagerung der UZ Erlangen in den SZ11 werden die Maßnahmen „Bz 714/1114 + Fürther Bogen“ von der Maßnahme „Anpassung ESTW-UZ Unterleiterbach im Bz 14.3“ des Vorhabens BA 23 entkoppelt.
Die Projektierung der Software der Leittechnik SZ09 im Rahmen der Maßnahme BA 23(vertraglich beauftragte Leistung) kann somit unabhängig von den Maßnahmen UZ Erlangen erstellt, fachtechnisch geprüft, in Betrieb und abgenommen werden.
Seite 2 Gültig ab: xx.xx.xxxx
Für die temporäre Auslagerung in den SZ11E und die zu einem späteren Zeitpunkt erforderliche Wiedereingliederung in den SZ09 sind zusätzliche Projektierungsleistungen beim Ausrüster (Siemens) erforderlich.