20FEI43723/VDE 8.1 Nürnberg-Ebensfeld, BA 2300 Hallstadt, Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach, Bauzustand 11.4 und 13.2. Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43723
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI43723/VDE 8.1 Nürnberg-Ebensfeld, BA 2300 Hallstadt, Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach, Bauzustand 11.4 und 13.2.
Breitengüßbach
Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach (Bauzustand 11.4 und 13.4)/Ergänzende Anmerkung: Die Bezeichnung Bauzustand 13.4 ersetzt die Bezeichnung Bauzustand 13.2 (betrifft auch die Angaben unter II.1.1), II.1.4) und V) „Auftragsvergabe/Bezeichnung des Auftrags“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI43723/VDE 8.1 Nürnberg-Ebensfeld, BA 2300 Hallstadt, Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach, Bauzustand 11.4 und 13.2.
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.siemens.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO 2019 Abs. (6)
„Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen:
3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder
4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Breitengüßbach
Erweiterung ESTW-A Breitengüßbach (Bauzustand 11.4 und 13.4)/Ergänzende Anmerkung: Die Bezeichnung Bauzustand 13.4 ersetzt die Bezeichnung Bauzustand 13.2 (betrifft auch die Angaben unter II.1.1), II.1.4) und V) „Auftragsvergabe/Bezeichnung des Auftrags“).
Ort: Breitengrüßbach
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Land: Deutschland
NT ESTW 09 – Umsetzung Bauzustand 14.3
Mit dem vorliegenden Nachtrag werden zusätzliche Leistungen Angeboten, die in Folge eines zusätzlichen Bauzustandes (Bz 14.3) erforderlich werden. Für die Erreichung des Endbauzustandes, welcher Hauptvertraglich beim AN beauftragt ist (ursprünglich Bz 13.4), wird aus baulogistischen Gründen und Abhängigkeiten zu weiteren Baumaßnahmen im unmittelbaren Bauumfeld (Erneuerung BAB 73) ein zusätzlicher Bauzustand, Bz 14.3 erforderlich. Der Bz 13.4 wird in Dezember 2021 in Betrieb genommen. Im Rahmen des Bz 14.3 erfolgen bis 05/22 Rückbau von Bauweichen, sowie oberbautechnische Arbeitenum die Gleislücke unter der BAB 73 zu schließen. In dem um die Gleislücke unter der BAB 73 zu schließen. In dem Zusammenhang sind die signaltechnischen Anpassungsarbeiten (Stellen von Signalen in dem betroffenen Bereich, Anbau+ Inbetriebnahme Gleisschaltmittel, Anpassung der ESTW-Innenanlage und Anpassungen der Software ESTW sowie der Leit-/Bedientechnik in der Betriebszentrale) erforderlich.