Abschleppleistungen in der Stadt Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 101-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://subreport-elvis.de/E68629353
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://subreport-elvis.de/E68629353
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: http://subreport-elvis.de/E68629353
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschleppleistungen in der Stadt Hanau

Referenznummer der Bekanntmachung: 101-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung von Abschleppleistungen in der Stadt Hanau

Los 1: Fahrzeuge bis 3,49 t. zGG und sonstigen Gegenständen

Los 2: LKW ab 2,8 t. zGG und sonstigen Gegenständen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrzeuge bis 3,49 t. zGG

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118100 Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen
50118200 Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge
50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
50118500 Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Im Stadtgebiet von Hanau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschleppleistung von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen bis 3,49 t. zGG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

LKW ab 2,8 t. zGG und sonstigen Gegenständen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118200 Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge
50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Im Stadtgebiet von Hanau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschleppleistung von ordnungswidrig abgestellten LKW ab 2,8 t. zGG und sonstigen Gegenständen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachfolgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:

VHB 232 Bietergemeinschaftserklärung

Kopien von:

— Der aktuellen Bescheinigung über die Zulassung als anerkannte Annahmestelle für Altfahrzeuge,

— Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung,

— Der Zulassung als Güterverkehrsunternehmer,

— Eigenerklärung über Eigentum oder die Anmietung des Grundstückes,

— Eigenerklärung über die Berufspraxis der eingesetzten Mitarbeiter,

— Verbindliche Verpflichtungserklärung darüber, dass alle für die Ausführung des Auftrages eingesetzten Fahrzeuge die notwenigen Genehmigungen der STVO und STVZO sowie die Prüfbescheinigungen vorweisen können,

— Verbindliche Verpflichtungserklärung darüber, dass alle Führungszeugnisse im Original (nicht älter als 3 Monate) für alle haftenden Personen, vorgelegt werden können.

Vor Zuschlagserteilung werden die unten aufgeführten Fahrzeugdokumente vom Auftraggeber angefordert. Innerhalb einer angemessen Frist sind diese in Kopie vorzulegen.

— Kopien der Fahrzeugdokumente sowie die Prüfbescheinigungen aller Genehmigungen der STVO und STVZO,

— Miet-/Nutzungsvertrag der Fahrzeuge,

— Bei Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertragen gem. § 30 Abs. 3 StVO vorliegen,

— Bei Großraum- oder Schwertransporten bedürfen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die nach §§ 32 und 34 StVO zulässigen Grenzen überschreiten einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO,

— Für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr der oben genannten Fahrzeuge bedarf es zusätzlich einer besonderen Erlaubnis, der sog. „Fahrterlaubnis“ gem. § 29 Abs. 3 StVO,

— Ausnahmegenehmigung zum Schleppen von Fahrzeugen aufgrund der §§ 33 Abs. 1 und 2, 68 Abs. 1 und 2 und 71 StVZO in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Dokumente sind auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Kopien von:

— der Police der Betriebshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe,

— der Police der Kasko- und Hakenlastversicherung,

— Polizeiliche Führungszeugnisse für alle haftenden Personen im Original (nicht älter als 3 Monate) Bei Neubeantragung ist ein entsprechender Nachweis hierüber vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2021
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2021
Ortszeit: 09:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:

§ 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2021

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