Abschleppleistungen in der Stadt Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 101-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppleistungen in der Stadt Hanau
Durchführung von Abschleppleistungen in der Stadt Hanau
Los 1: Fahrzeuge bis 3,49 t. zGG und sonstigen Gegenständen
Los 2: LKW ab 2,8 t. zGG und sonstigen Gegenständen.
Fahrzeuge bis 3,49 t. zGG
Im Stadtgebiet von Hanau
Abschleppleistung von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen bis 3,49 t. zGG.
LKW ab 2,8 t. zGG und sonstigen Gegenständen
Im Stadtgebiet von Hanau
Abschleppleistung von ordnungswidrig abgestellten LKW ab 2,8 t. zGG und sonstigen Gegenständen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
Nachfolgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
VHB 232 Bietergemeinschaftserklärung
Kopien von:
— Der aktuellen Bescheinigung über die Zulassung als anerkannte Annahmestelle für Altfahrzeuge,
— Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung,
— Der Zulassung als Güterverkehrsunternehmer,
— Eigenerklärung über Eigentum oder die Anmietung des Grundstückes,
— Eigenerklärung über die Berufspraxis der eingesetzten Mitarbeiter,
— Verbindliche Verpflichtungserklärung darüber, dass alle für die Ausführung des Auftrages eingesetzten Fahrzeuge die notwenigen Genehmigungen der STVO und STVZO sowie die Prüfbescheinigungen vorweisen können,
— Verbindliche Verpflichtungserklärung darüber, dass alle Führungszeugnisse im Original (nicht älter als 3 Monate) für alle haftenden Personen, vorgelegt werden können.
Vor Zuschlagserteilung werden die unten aufgeführten Fahrzeugdokumente vom Auftraggeber angefordert. Innerhalb einer angemessen Frist sind diese in Kopie vorzulegen.
— Kopien der Fahrzeugdokumente sowie die Prüfbescheinigungen aller Genehmigungen der STVO und STVZO,
— Miet-/Nutzungsvertrag der Fahrzeuge,
— Bei Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertragen gem. § 30 Abs. 3 StVO vorliegen,
— Bei Großraum- oder Schwertransporten bedürfen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die nach §§ 32 und 34 StVO zulässigen Grenzen überschreiten einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO,
— Für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr der oben genannten Fahrzeuge bedarf es zusätzlich einer besonderen Erlaubnis, der sog. „Fahrterlaubnis“ gem. § 29 Abs. 3 StVO,
— Ausnahmegenehmigung zum Schleppen von Fahrzeugen aufgrund der §§ 33 Abs. 1 und 2, 68 Abs. 1 und 2 und 71 StVZO in der jeweils gültigen Fassung.
Weitere Dokumente sind auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Kopien von:
— der Police der Betriebshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe,
— der Police der Kasko- und Hakenlastversicherung,
— Polizeiliche Führungszeugnisse für alle haftenden Personen im Original (nicht älter als 3 Monate) Bei Neubeantragung ist ein entsprechender Nachweis hierüber vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.