Rahmenvereinbarung Aufforstung von Waldflächen (Pflanzung) Referenznummer der Bekanntmachung: LBHF-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melsungen
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-forst.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melsungen
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-forst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Aufforstung von Waldflächen (Pflanzung)
Rahmenvereinbarung Aufforstung von Waldflächen (Pflanzung).
Nord/West
Hessische Forstämter
Rahmenvereinbarung Aufforstung von Waldflächen (Pflanzung).
Die RV gilt ab Zuschlag und endet nach Ablauf eines Jahres. Sie verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht drei Monate vor dessen Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Verlängerungen um jeweils ein Kalenderjahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Optionale Nebenleistungen können abgerufen werden für Gatterbau, Einzelschutz anbringen, Markierung von Pflanzreihen/Pflanzen und Wildlingswerbung
Nord/Ost
Hessische Forstämter
Rahmenvereinbarung Aufforstung von Waldflächen (Pflanzung).
Die RV gilt ab Zuschlag und endet nach Ablauf eines Jahres. Sie verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht drei Monate vor dessen Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Verlängerungen um jeweils ein Kalenderjahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Optionale Nebenleistungen können abgerufen werden für Gatterbau, Einzelschutz anbringen, Markierung von Pflanzreihen/Pflanzen und Wildlingswerbung
Süd
Hessische Forstämter
Rahmenvereinbarung Aufforstung von Waldflächen (Pflanzung).
Die RV gilt ab Zuschlag und endet nach Ablauf eines Jahres. Sie verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht drei Monate vor dessen Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Verlängerungen um jeweils ein Kalenderjahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Optionale Nebenleistungen können abgerufen werden für Gatterbau, Einzelschutz anbringen, Markierung von Pflanzreihen/Pflanzen und Wildlingswerbung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
— Anmeldung eines Gewerbes,
— Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Besitz gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer,
— Nichtvorliegens einer Vergabesperre,
— Mindestens 1 deutschsprachiger Einsatzleiter / Ansprechpartner ist dauerhaft während der Auftragsausführung vor Ort (vgl. VB-U, Anlage 1).
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
— Ordnungsgemäße Abführung der Steuern und Abgaben,
— Erfüllung der Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung (RV, KV, PV, AV) für eingesetztes, sozialversicherungspflichtiges Personal,
— Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Mio. EUR je Versicherungsjahr pauschal für Personen- und Sachschäden und die Abdeckung der typischen Umweltrisiken bei Einsatz von Großmaschinen (bei Bietergemeinschaften durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in vorgenannter Höhe).
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
— Mehrjährige nachgewiesene Erfahrungen in der Aufforstung von Waldflächen (Pflanzung). Hierzu sind mit dem Angebot Referenzen (Auftraggeber, Kontakt, Art und Umfang, Ausführungszeitraum) im Leistungsverzeichnis (V) anzugeben, für die folgenden Mindestanforderungen gelten:
— Es müssen mindestens 3 Referenzaufträge angegeben werden, (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.),
— Die Referenzaufträge dürfen maximal 5 Jahre zurückliegen.
Eigenerklärung/Nachweise:
— zur gültigen und von PEFC anerkannten Unternehmenszertifizierung (z.B. RALGütezeichen Wald-und Landschaftspflege; Deutsches-Forst-Service-Zertifikat-DFSZ des VdAW e.V.; Kompetente Forstpartner (KFP) und (Kompetenznachweis in Umwelt-, Qualitäts- und Sicherheitsmanagement forstwirtschaftlicher Dienstleistungsunternehmen) KUQS oder gleichwertiger Art) für die beworbene Dienstleistung (hier Kulturbegründung/Pflanzung), bzw. für Kleinunternehmer nach § 19 USTG Referenzen über gleichwertige Maßnahmen,
— Einsatz von qualifiziertem Personal
Qualifiziert ist, wer einen min. zweitägigen „Zertifikatslehrgang Pflanzung“ erfolgreich teilgenommen hat, die Berufsausbildung zum Forstwirt abgeschlossen hat oder Erfahrungen aus regelmäßiger Tätigkeit in der Pflanzung von Forstkulturen über einen Zeitraum von min. einem Jahr hat.
— Die Mobilität des eingesetzten Personals sowie ausreichende Transportkapazitäten für die Tagesmenge an Pflanzen ist während der gesamten Auftragsausführung sichergestellt,
— Anzahl der verfügbaren, qualifizierten Einsatzkräfte,
— Erläuterung/Beschreibung welche Pflanzverfahren beherrscht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, Die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland Beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe In Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die kumulative Höhe aller zu vereinbarenden Vertragsstrafen gemäß VB-U ist auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64286
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)