Arch_Antoniushaus gGmbH_Sanierung und Erweiterung Förderschule Referenznummer der Bekanntmachung: 17/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hochheim am Main
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.antoniushaus-hochheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arch_Antoniushaus gGmbH_Sanierung und Erweiterung Förderschule
Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt diesen Bedarfen der Schülerschaft nicht mehr. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt ein neuer Erweiterungsbau entstehen der der stetig steigenden Schülerzahlen entspricht und einer anschließenden notwendigen Sanierung des Bestandbaus im laufenden Betrieb, ermöglicht. Nach abgeschlossener Sanierung sollen die entstandenen zusätzlichen Flächen zur Entlastung, des an die Kapazitätsgrenzen gelangten Bestandsbaus und zur weiteren Schulentwicklung, genutzt werden.
Deshalb muss in der der Planung der Klassenräume die Bedürfnisse der ganzen Bandbreite unserer Schülerschaft berücksichtigt werden.
Da die Schule mit relativ wenigen Schülerinnen und Schülern 3 verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Unterrichtsinhalten anbietet, sind die Lerngruppen wie bereits beschrieben bezogen auf Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Alter und Art der Beeinträchtigung sehr heterogen zusammengesetzt. Der geplante Erweiterungsbau muss in der Raumgestaltung diesem differenzierten Lernen gerecht werden.
Neben den trägerspezifischen Anforderungen, muss für den Neubau auch die gültige Schulbaurichtlinie beachtet werden (Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) der Fachkommission „Bauaufsicht“ Argebau) 1. Die Grobkosten des Projektes liegen bei ca. 18,5 Mio. EUR brutto. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 8.2024 erfolgen.
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet (anrechenbare Kosten für Erweiterung und Sanierung = [Betrag gelöscht] EUR, Anteil Erweiterung: 43 %), dies entspricht unter Zugrundelegung der Honorarzone III einer Vergütung von [Betrag gelöscht] EUR. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2, sowie die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben. Weiterführende Informationen können den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Peter-Josef-Briefs Schule
Burgeffstraße 42
65239 Hochheim am Main
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Ein Erweiterungsbau für die Peter-Josef-Briefs-Schule:
Das bestehende Schulgebäude ist für die Beschulung von 120 Schülerinnen und Schülern ausgelegt und genügt diesen Bedarfen der Schülerschaft nicht mehr. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt ein neuer Erweiterungsbau entstehen der der stetig steigenden Schülerzahlen entspricht und einer anschließenden notwendigen Sanierung des Bestandbaus im laufenden Betrieb, ermöglicht. Nach abgeschlossener Sanierung sollen die entstandenen zusätzlichen Flächen zur Entlastung, des an die Kapazitätsgrenzen gelangten Bestandsbaus und zur weiteren Schulentwicklung, genutzt werden.
Deshalb muss in der der Planung der Klassenräume die Bedürfnisse der ganzen Bandbreite unserer Schülerschaft berücksichtigt werden.
Da die Schule mit relativ wenigen Schülerinnen und Schülern 3 verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Unterrichtsinhalten anbietet, sind die Lerngruppen wie bereits beschrieben bezogen auf Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Alter und Art der Beeinträchtigung sehr heterogen zusammengesetzt. Der geplante Erweiterungsbau muss in der Raumgestaltung diesem differenzierten Lernen gerecht werden.
Neben den trägerspezifischen Anforderungen, muss für den Neubau auch die gültige Schulbaurichtlinie beachtet werden (Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) der Fachkommission „Bauaufsicht" Argebau).
Die Grobkosten des Projektes liegen bei ca. 18,5 Mio. EUR brutto.
Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 8.2024 erfolgen.
Die Bieter werden in Stufe 2 aufgefordert die Leistungsphase 2 teilweise zu bearbeiten. Diese Leistungen werden mit 4 Prozentpunkten bezogen auf die dem Verfahren zugrunde liegenden anrechenbaren Kosten vergütet (anrechenbare Kosten für Erweiterung und Sanierung = [Betrag gelöscht] EUR, Anteil Erweiterung: 43 %), dies entspricht unter Zugrundelegung der Honorarzone III einer Vergütung von [Betrag gelöscht] EUR. Die zur Verfügung gestellte Machbarkeitsstudie entspricht der Leistungsphase 1.
Vergeben werden sodann die Restleistungen der Leistungsphase 2, sowie die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume. Auch Besondere Leistungen werden vergeben.
Weiterführende Informationen können den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Ablauf des Vergabeverfahrens nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen werden auf Basis der Bewertungsmatrix Stufe 1 3 Büros die im Rahmen der Auswertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich Anfang November 2020 statt. Im Vorfeld der Verhandlungsgespräche erhalten die Architekturbüros Gelegenheit durch Erarbeitung von einer Idee ihre Planungsvorstellungen zur bestmöglichen Realisierung der Aufgabe zu präsentieren.
Für diese Leistungen erfolgt gemäß § 77 Abs. 2 VgV für jeden Bieter eine Vergütung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto (+19 % MwSt.). Die Höhe der Vergütung entspricht 4 Prozentpunkten, hierbei wurde das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie berücksichtigt.
Die Ergebnisse sind nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. Ende Juli / Anfang August 2020 etwa 10 Wochen später (also ca. Mitte Oktober) bei der Vergabestelle einzureichen.
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche erhalten die Büros Gelegenheit ihre Idee im Hinblick auf die Lösung der Aufgabenstellung unter bestmöglicher Berücksichtigung der Zielvorstellungen des Auftraggebers zu erläutern.
Die Architekturbüros werden auf Basis der Bewertungsmatrix Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) beurteilt. Das Architekturbüro mit der höchsten Punktzahl wird für die Beauftragung vorgeschlagen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten sonsitgen Unterlagen (Pläne, Kostenschätzung, Aufgabenbeschreibung Gutachterverfahren, etc.).
— Stufe 1: Lph. 2-4 (übrige Teilleistungen aus der Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung),
— Stufe 2: Lph. 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe),
— Stufe 3: Lph. 8-9 (Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung).
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Die Fertigstellung der Maßnahme soll bis 8.2024 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR5QS.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.