Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel.
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 40: zusätzliche Objekte SSW bei Waldgebiet Korb
Im Zuge der Umweltbewertung wurde das Erfordernis von Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Korber Waldes identifziert. Hierfür ist zum einen die Erhöhung eriner SSW östlich der Neubaustrecke und zum anderen eine weitere SSW (oder alternativ büG, SSD…) erforderlich geworden. Neben dem zusätzlichen Objekt für die SSW westl. der Strecke, erhöhen sich die anrechenbaren Kosten der SSW östlich der Strecke. Die Abstimmung zwischen Umweltplanung und den konstruktiven Planern verlaufen iterativ. Es findet ein Austausch zum umwelttechnischen Erfordernis und der kosntruktiven Machbarkeit statt. So ist die Abstimmung im laufenden Prozess möglich. Die östliche Erhöhung der SSW wird durch eine Veränderungung der SSW, die aufgrund des Betriebslärm erforderlich wird, innerhalb der Planung der beauftragten SSW abgewickelt. Die westliche ist in Abstimmungen mit den anderen Gewerken (Kabeltrassenkoordination, Verkehrsanlagen) zu positionieren.