Elektroarbeiten (Anbau HSS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-097
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroarbeiten (Anbau HSS)
Elektroarbeiten i. R. Anbau Haus 8 Hermann-Schafft-Schule in Homberg/Efze.
Homberg/Efze
Elektroarbeiten i. R. Anbau Haus 8 Hermann-Schafft-Schule in Homberg/Efze; Details siehe Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeswohlfahrtsverband Hessen – Zentrale Vergabestelle, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Maßnahme wird rein elektronisch über die Vergabeplattform „eHAD“ abgewickelt. Daher hat auch die Kommunikation und die Angebotseinreichung ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu erfolgen. Angebote in Papierform, per Fax oder Mail sind nicht zugelassen.
Bei technischen Problemen können sich die Bieter an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen wenden (Tel. 0611/97458828).
Durch Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Vergabestelle im Bedarfsfall Abfragen beim Gewerbezentralregister und der Oberfinanzdirektion durchführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)