Rahmenvertrag Power Supplies Referenznummer der Bekanntmachung: 27/RV_Power-Supplies_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Power Supplies
GSI beabsichtigt, 2 verschiedene Detektorsysteme, die für Beschleunigerexperimente zur Kernphysik eingesetzt werden, mit mehrkanaligen Stromversorgungen auszustatten. Diese Stromversorgungen werden in einer integrierten, vollautomatischen Weise betrieben, die es erlaubt, relevante Parameter auf allen Kanälen individuell einzustellen, zu steuern und zurückzulesen. Die Detektorsysteme bestehen aus vielen hundert Detektormodulen, wobei jedes mit mindestens 2 Hochspannungsleitungen (HV) für das Biasing (~ 50 bis 250 V bei niedrigem Strom) und mehreren erdfreien Niederspannungs-leitungen (12 V) für den Betrieb versorgt wird.
Low Voltage Netzteile
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt,
Joint lnstitute of Nuclear Research (JINR)
Joliot-Curie 6
14198 Dubna (Region Moskau)
RUSSLAND
Entwicklung, Herstellung und Lieferung von High Voltage Netzteilen (mindestens 2400 Kanäle, höchstens 2992 Kanäle) inklusive 18 Stück Gehäusen mit Controllern (Überrahmen bzw. Crates für je 160 Kanäle), Low Voltage Netzteilen (mindestens 3040 Kanäle, höchstens 3840 Kanäle) und 23 Stück Gehäusen mit Controllern (Überrahmen bzw. Crates für je 160 Kanäle), entsprechend den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezifikationen. Angstrebt sind 16 Kanäle pro Modul und 10 Module pro Crate. Die Crates müssen programmierbare Firmware und vollen EPICS Support bereitstellen. Der Platzbedarf ist kritisch, so dass eine Gesamtkanaldichte von 4 x 160 Kanälen pro Rack oder 160 Kanälen pro Crate sowohl für HV als auch für LV angestrebt wird.
High Voltage Netzteile
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt,
Joint lnstitute of Nuclear Research (JINR)
Joliot-Curie 6
14198 Dubna (Region Moskau)
RUSSLAND
Entwicklung, Herstellung und Lieferung von High Voltage Netzteilen (mindestens 2400 Kanäle, höchstens 2992 Kanäle) inklusive 18 Stück Gehäusen mit Controllern (Überrahmen bzw. Crates für je 160 Kanäle), Low Voltage Netzteilen (mindestens 3040 Kanäle, höchstens 3840 Kanäle) und 23 Stück Gehäusen mit Controllern (Überrahmen bzw. Crates für je 160 Kanäle), entsprechend den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezifikationen. Angstrebt sind 16 Kanäle pro Modul und 10 Module pro Crate. Die Crates müssen programmierbare Firmware und vollen EPICS Support bereitstellen. Der Platzbedarf ist kritisch, so dass eine Gesamtkanaldichte von 4 x 160 Kanälen pro Rack oder 160 Kanälen pro Crate sowohl für HV als auch für LV angestrebt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen — GSI Formblatt,
— Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3Jahren, etc.
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre — auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung,
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen an die Referenzen:
— Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren,
— Erfahrung mit der Serienfertigung von Mehrkanalnetzteilen, idealerweise für den Einsatz zu Forschungszwecken (unter Berücksichtigung des Einsatzes in Strahlungsumgebung und Detektorsystemen),
— Erfahrung mit der Integrationsfähigkeit zu einem großen Gesamtsystem in dem jeder einzelne Kanal unabhängig steuerbar ist,
— Erfahrung mit Vielkanalsystemen (mehr als 500 Kanäle), die als Gesamtsys-tem betrieben werden.
Die Referenzen sollen derart beschrieben sein, dass sie die Erfahrung zwei-felsfrei nachweisen.
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewertung der Angebote wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
— Gesamtangebotspreis: 40 %,
— Leistungskriterien (LK): 60 %.
Die Leistungskriterien im Einzelnen:
1) Konzept zur Fertigung und Einfachheit und Funktionalität der Technischen Lösung: 30 %,
2) Konstruktiver Aufbau: 20 %,
3) Restwelligkeit: 10 %,
4) Spannungsspitzen: 15 %,
5) Qualitätssicherung und Strahlentoleranz: 15 %,
6) Gewährleistung: 10 %.
Die detaillierte Beschreibung der Kriterien befindet sich im Dokument „Bewerbungsbedingungen“.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRKZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der In-ormation durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.