Verkehrsentwicklungsplan 2035 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-58 F
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 126-333360)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsentwicklungsplan 2035
Aufstellung und Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplans gemäß der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden,
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben,
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Die Bearbeitung muss aufgrund des Förderzeitraums bis 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Aufschiebende Bedingung
Die Verpflichtung der Auftraggeberin zum Vollzug dieses Vertrages ist dadurch aufschiebend bedingt, dass in der Zeit bis zum Vollzugstag keine wesentliche nachteilige Veränderung eingetreten oder der Auftraggeberin bekannt geworden ist. Eine „wesentliche nachteilige Veränderung“ bedeutet, dass in der Stadt Offenbach eine Ausbreitung durch das Corona-Virus weiter besteht oder damit einhergehender Umstände, welche alleine oder zusammen genommen eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf ihre Fähigkeit zur ungehinderten Fortführung ihres Geschäftsbetriebs in der gegenwärtigen Weise wahrscheinlich erscheinen lassen.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation bzw. Hochschulabschluss vorweisen kann.
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 ist vor Auftragsvergabe abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Die Bearbeitung muss aufgrund des Förderzeitraums bis 31.12.2022 abgeschlossen sein. Aufschiebende Bedingung Die Verpflichtung der Auftraggeberin zum Vollzug dieses Vertrages ist dadurch aufschiebend bedingt, dass in der Zeit bis zum Vollzugstag keine wesentliche nachteilige Veränderung eingetreten oder der Auftraggeberin bekannt geworden ist. Eine „wesentliche nachteilige Veränderung“ bedeutet, dass in der Stadt Offenbach eine Ausbreitung durch das Corona-Virus weiter besteht oder damit einhergehender Umstände, welche alleine oder zusammen genommen eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf ihre Fähigkeit zur ungehinderten Fortführung ihres Geschäftsbetriebs in der gegenwärtigen Weise wahrscheinlich erscheinen lassen.