Bauüberwachung Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38555
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung
Bauüberwachung VV Bau und VV Bau STE für Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Bauüberwachung VV Bau und VV Bau STE für Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung
Zusätzliche Leistungen der Bauüberwachung (Kabeltiefbauleistungen) (MKA 9_7)
Im Zuge der PT1-Planung hat sich die Erfordernis weiterer Kabeltiefbauleistungen/Gründungsarbeiten aus eisenbahnbetrieblichen Gründen ergeben (bspw. Forderung des Betriebs zum Aufstellen weiterer Signale zur Betriebserleichterung und der Reduzierung von Kapazitätsengpässen). So sind für die Realisierung der Bauzustände Kernbohrungen, Kabelkanal- und Fundamentarbeiten sowie Gleisquerungen durchzuführen. Diese Arbeiten sind durch die BÜW zu überwachen einschl. der entsprechenden Vorleistungen (Bestellung Sicherungspersonal, Betra-Bearbeitung, Organisation etc.) und Nachbereitung (Aufmaß-/Rechnungsprüfung). Zudem ist durch die Bauüberwachung eine Unterstützungsleistung in Bezug auf die Bestandssituation/-pläne erforderlich. Hier sind detaillierte Aufnahmen des Ist-Zustandes der Kabellagen vor Ort nötig, um die neuen Kabelwege auch in der Örtlichkeit festzulegen. Die zusätzlichen Leistungen stehen in direktem zeitlichen und technischen Zusammenhang mit der Brückenerneuerung, für welche die DB E&C die Bauüberwachung erbringt. Eine Trennung der Leistungen zu der regulär auszuführenden Bauüberwachungsleistung ist nicht möglich, da die zu erbringenden Leistungen ineinander greifen. Eine Einarbeitungszeit eines weiteren AN ohne Projekt-/Ortskenntnisse ist nicht zu realisieren ohne festgelegte Termine/gewährte Sperrpausen und das Projekt zu gefährden. Projekt- und Ortskenntnisse der bereits beauftragten Bauüberwachung und die daraus resultierenden Synergien sind zu nutzen. Die Beauftragung eines neuen AN schafft weitere Schnittstellen und zusätzliche erforderliche Abstimmungen, welche zu Schwierigkeiten in der Abwicklung, erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Zusatzkosten führen. Ein Auftragnehmerwechsel ist daher aufgrund der zuvor beschriebenen Schwierigkeiten und den damit verbundenen Terminverzögerungen und Zusatzkosten nicht möglich.