Sicherungs- und Bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Überwerfungsbauwerk Mainzer Nordkopf; Herstellung Endzustand Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48031
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und Bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Überwerfungsbauwerk Mainzer Nordkopf; Herstellung Endzustand
Mainz Hbf
— ca. 4 000 h Sicherungsaufsicht,
— ca. 4 400 h Sicherungsposten,
— ca. 3 000 h Helfer im Bahnbetrieb,
— ca.740 St. Sh 2-Scheiben umsetzen,
— ca. 180 h Bahnerdungsberechtigter,
— ca. 180 STD Erdungsbesteck (St.*d),
— ca. 150 STD zusätzliche Erdungsstangen (St.*d),
— ca. 85 000 m*d Feste Absperrung vollständig isoliert,
— ca. 3 000 m automatisches Warnsystem Auf-/Abbauen und
— ca. 1 300 m*d vorhalten und mehrfach umsetzen und betreiben.
Sehr geehrte Teilnehmer am Wettbewerb,
leider sind uns bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses Fehler unterlaufen, die wir hiermit klarstellen/beseitigen. Des Weiteren wird ein Korrekturzyklus eingeleitet, hierbei werden Sie erneut zum Download aufgefordert.
In den modifizierten Vergabeunterlagen (Dateinamensänderung -> … _201125) finden Sie ein modifiziertes Leistungsverzeichnis (inkl. modif. d.83 GAEB Datei), welches bei der Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist.
Bei der Modifizierung sind wir wie folgt auf die Bieterfragen eingegangen:
Sehr geehrte Teilnehmer am Wettbewerb,
Auf Grund von internen Abstimmungsprozessen kann ich ihnen statt gestern, heute erst den Korrekturzyklus einleiten und die Fragen eines Teilnehmers am Wettbewerb wie folgt beantworten.
Zu Frage 1. Durch eine Dateiverwechselung hatte ich den Dateinamen für die Vorbemerkungen mit Inhalt neuem LV verwechselt was mit diesem Korrekturzyklus berichtigt wird.
Zu Frage 2. Die FA wurde gem. 1. In einem falschen Dateinamen berichtigt.
Zu Frage 3. erhalten sie nochmal eine Präzisierung wie folgt:
Die Sh2 Scheiben mit Nachtlicht, Befestigungsmaterial und Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien) für die Signalisierung werden vom Bau-AN beigestellt und auf der Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche (BE-Fläche) in einem geprüften und einsatzbereiten Zustand vorgehalten.
Die beigestellten Sh2 Scheiben sind vom AN-Sicherungsleistungen für das Einrichten der Sperrzustände von der BE-Fläche in die zu sperrenden Gleise umzusetzen.
Vorab ist die technische Funktionsfähigkeit der Sh2 Scheiben sicherzustellen.
Das Auf- und Abbauen der Sh2 Scheiben ist vom Helfer im Bahnbetrieb unter Anweisung des technisch Berechtigten (gem. Betra Pkt. 4.2) durchzuführen.
Der Helfer im Bahnbetrieb hat bei Aufbau der Sh2 Scheiben zu prüfen und sicherzustellen, dass diese korrekt und funktionsfähig montiert ist.
Die abgebauten Sh2 Scheiben verbleiben je nach Sperrzustand im Gleisfeld oder werden in ein anderes Gleis umgesetzt und dort wieder aufgebaut beziehungsweise bei Nichtbedarf zurück auf die Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche verbracht.
— Status: Gesendet,
— Gesendet: 25.11.2020, 10:57:33,
— letzter Bearbeiter: Stephan Appel,
— Ersteller: Stephan Appel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungs- und Bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Überwerfungsbauwerk Mainzer Nordkopf; Herstellung Endzustand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45889
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
— Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH,
2. Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft mbH,
3. Siemens Mobility GmbH,
4. Thales Deutschland GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), und III.2.2) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vergabestelle prüft, ob der/die Teilnehmer am Wettbewerb, das Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erfolgreich absolviert hat/haben.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mainz Hbf
— ca. 4 000 h Sicherungsaufsicht,
— ca. 4 400 h Sicherungsposten,
— ca. 3 000 h Helfer im Bahnbetrieb,
— ca. 740 St. Sh 2-Scheiben umsetzen,
— ca. 180 h Bahnerdungsberechtigter,
— ca. 180 STD Erdungsbesteck (St.*d),
— ca. 150 STD zusätzliche Erdungsstangen (St.*d),
— ca. 85 000 m*d Feste Absperrung vollständig isoliert,
— ca. 3 000 m automatisches Warnsystem Auf-/Abbauen und
— ca. 1 300 m*d vorhalten und mehrfach umsetzen und betreiben.
Sehr geehrte Teilnehmer am Wettbewerb,
Leider sind uns bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses Fehler unterlaufen, die wir hiermit klarstellen/beseitigen. Des Weiteren wird ein Korrekturzyklus eingeleitet, hierbei werden Sie erneut zum Download aufgefordert.
In den modifizierten Vergabeunterlagen (Dateinamensänderung -> … _201125) finden Sie ein modifiziertes Leistungsverzeichnis (inkl. modif. d.83 GAEB Datei), welches bei der Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist.
Bei der Modifizierung sind wir wie folgt auf die Bieterfragen eingegangen:
Sehr geehrte Teilnehmer am Wettbewerb,
auf Grund von internen Abstimmungsprozessen kann ich ihnen statt gestern, heute erst den Korrekturzyklus einleiten und die Fragen eines Teilnehmers am Wettbewerb wie folgt beantworten.
Zu Frage 1. Durch eine Dateiverwechselung hatte ich den Dateinamen für die Vorbemerkungen mit Inhalt neuem LV verwechselt was mit diesem Korrekturzyklus berichtigt wird.
Zu Frage 2. Die FA wurde gem. 1. In einem falschen Dateinamen berichtigt.
Zu Frage 3. erhalten sie nochmal eine Präzisierung wie folgt:
Die Sh2 Scheiben mit Nachtlicht, Befestigungsmaterial und Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien) für die Signalisierung werden vom Bau-AN beigestellt und auf der Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche (BE-Fläche) in einem geprüften und einsatzbereiten Zustand vorgehalten.
Die beigestellten Sh2 Scheiben sind vom AN-Sicherungsleistungen für das Einrichten der Sperrzustände von der BE-Fläche in die zu sperrenden Gleise umzusetzen.
Vorab ist die technische Funktionsfähigkeit der Sh2 Scheiben sicherzustellen.
Das Auf- und Abbauen der Sh2 Scheiben ist vom Helfer im Bahnbetrieb unter Anweisung des technisch Berechtigten (gem. Betra Pkt. 4.2) durchzuführen.
Der Helfer im Bahnbetrieb hat bei Aufbau der Sh2 Scheiben zu prüfen und sicherzustellen, dass diese korrekt und funktionsfähig montiert ist.
Die abgebauten Sh2 Scheiben verbleiben je nach Sperrzustand im Gleisfeld oder werden in ein anderes Gleis umgesetzt und dort wieder aufgebaut beziehungsweise bei Nichtbedarf zurück auf die Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche verbracht.
— Status: Gesendet,
— Gesendet: 25.11.2020, 10:57:33,
— Letzter Bearbeiter: Stephan Appel,
— Ersteller: Stephan Appel.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45889
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Aufgrund der VzG im Gleis 53 hätten 2 Sh2 Scheiben im Umbaubereich der zu drehenden EKW 161 stehen müssen. In dem von den Sh2 Scheiben abgedeckten Bereich wären Arbeiten nicht möglich gewesen. Der Umbau hätte somit nicht stattfinden können. Um den Umbau dennoch zu ermöglichen, war es notwendig, die Geschwindigkeit für das Gleis 53 im Bereich der Umbauarbeiten der EKW 161 mittels einer La zu reduzieren. Dadurch konnte auf die zweite Sh2 Scheibe verzichtet werden, wodurch der freizuhaltende Bereich entfiel und der Umbaubereich frei zugänglich war.
Bei den Sicherungsleistungen und bauaffinen Dienstleistungen für das Drehen der EKW handelt es sich um eine der Hauptleistungen des ursprünglichen Vertrages. Die zusätzliche Leistung steht im direkten Zusammenhang dazu. Aus der weiteren Schnittstelle, die durch einen Wechsel des AN einhergeht, resultieren enorme Risiken für den Bauablauf und somit für Mehrkosten. Die Kleinteiligkeit der Leistung steht nicht im Zusammenhang mit den entstehenden Aufwand und somit den Kosten, die durch einen Wechsel des AN einhergehen würden. In der für die Leistung vorhandenen Sperrpause sind mehrere Gewerke tätig, mit denen ein funktionierendes Konzept zur Umsetzung der Maßnahme abgestimmt ist. Mit einem zusätzlichen AN besteht das erhebliche Risiko, dass der abgestimmte Bauablauf nicht umsetzbar ist und damit nicht nur das Weichendrehen scheitert, sondern die Maßnahme in Gänze.