Deutsche Bundesbank, Um- und Erweiterungsbau Am Sandwerder, Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/0004793
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Bundesbank, Um- und Erweiterungsbau Am Sandwerder, Baustelleneinrichtung
Im Projekt 34.0311 – Um- und Erweiterungsbau Am Sandwerder wird das Gewerk „Baustelleneinrichtung inkl. Schutzmaßnahmen“ ausgeführt. Im Rahmen des Projektfortschrittes werden zusätzliche/geänderte Leistungen erforderlich, die zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht ersichtlich waren.
Im Projekt 34.0311 – Um- und Erweiterungsbau Am Sandwerder wird das Gewerk „Baustelleneinrichtung inkl. Schutzmaßnahmen“ ausgeführt. Im Rahmen des Projektfortschrittes werden zusätzliche/geänderte Leistungen erforderlich, die zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht ersichtlich waren.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen kommt aus wirtschaftlichen (Behinderung) und technischen Gründen (Gewährleistung) nur die bereits beauftragte Firma B plus L in Betracht. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte zudem erhebliche Schwierigkeiten in der Abgrenzung der Leistungen (Schnittstellenproblematik) sowie beträchtliche Zusatzkosten für die BBK durch eine daraus resultierende Bauzeitverzögerung auch anderer Gewerke zur Folge.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB