Modernisierung der Ausstattung Command Center / SOC Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Ausstattung Command Center / SOC
Der ausgeschriebene Leitstand ist ein Gesamtwerk bestehend aus Medienmöbeln, Hardware und Software, welcher die effiziente Überwachung des IT-Betriebs unterstützt sowie eine effiziente IT-Notfallbewältigung ermöglicht. Im Leitstand müssen die, innerhalb der KfW verfügbaren, Statusinformationen zum IT-Betrieb gebündelt und für die Überwachung durch die Mitarbeiter übersichtlich und flexibel dargestellt werden. Der ausgeschriebene Leitstand folgt im Hinblick auf die Inneneinrichtung der Räume, der Möblierung, der Software und der Hardware inkl. optischer und akustischer Alarmierungsfunktionen einem integrierten Gesamtansatz, der ein effizientes und störungsfreies Zusammenwirken aller eingesetzten Komponenten und den damit im Zusammenhang stehenden Hard- und Software-Schnittstellen gewährleistet.
Der ausgeschriebene Leitstand ist für den unterbrechungsfreien 7/24/365 Einsatz im Mehrschicht-Betrieb ausgelegt. Die Leitstand-Arbeitsplätze genügen dabei hohen Anforderungen in Bezug auf Ergonomie, Stabilität und Langlebigkeit. Dazu gehören u. a.:
— Optimale Ausleuchtung der Arbeitsplätze für ermüdungsfreies Arbeiten,
— Darstellung auf blendfreien Großbildmonitoren,
— Höhenverstellbare Kontrollraum-Pulte,
— Kontrollraum-Pult mit integrierten Arbeitsplatzmonitoren für mehr Arbeitsfläche,
— Ergonomische 24h Operatorstühle für ermüdungsfreies Arbeiten,
— Optimierung der Kontrollraum-Möbel für mehr Stauraum.
Die geforderten Komponenten werden vom Auftragnehmer in folgenden Räumen montiert und realisiert:
— Technikraum,
— Command Center Raum,
— Notfall- und Krisenraum,
— SOC Raum
— Pausenraum.
Der ausgeschriebene Leitstand ist ein Gesamtwerk bestehend aus Medienmöbeln, Hardware und Software, welcher die effiziente Überwachung des IT-Betriebs unterstützt sowie eine effiziente IT-Notfallbewältigung ermöglicht. Im Leitstand müssen die, innerhalb der KfW verfügbaren, Statusinformationen zum IT-Betrieb gebündelt und für die Überwachung durch die Mitarbeiter übersichtlich und flexibel dargestellt werden. Der ausgeschriebene Leitstand folgt im Hinblick auf die Inneneinrichtung der Räume, der Möblierung, der Software und der Hardware inkl. optischer und akustischer Alarmierungsfunktionen einem integrierten Gesamtansatz, der ein effizientes und störungsfreies Zusammenwirken aller eingesetzten Komponenten und den damit im Zusammenhang stehenden Hard- und Software-Schnittstellen gewährleistet.
Der ausgeschriebene Leitstand ist für den unterbrechungsfreien 7/24/365 Einsatz im Mehrschicht-Betrieb ausgelegt. Die Leitstand-Arbeitsplätze genügen dabei hohen Anforderungen in Bezug auf Ergonomie, Stabilität und Langlebigkeit. Dazu gehören u. a.:
— Optimale Ausleuchtung der Arbeitsplätze für ermüdungsfreies Arbeiten,
— Darstellung auf blendfreien Großbildmonitoren,
— Höhenverstellbare Kontrollraum-Pulte,
— Kontrollraum-Pult mit integrierten Arbeitsplatzmonitoren für mehr Arbeitsfläche,
— Ergonomische 24h Operatorstühle für ermüdungsfreies Arbeiten,
— Optimierung der Kontrollraum-Möbel für mehr Stauraum.
Die geforderten Komponenten werden vom Auftragnehmer in folgenden Räumen montiert und realisiert:
— Technikraum,
— Command Center Raum,
— Notfall- und Krisenraum,
— SOC Raum,
— Pausenraum.
Die Leistung ist 11 Wochen nach dem Zuschlag zu erbringen. Nach Abnahme beginnt die Wartungspflegephase mit einer fixen Dauer von 3 Jahren mit einer fortwährenden Verlängerung mit Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten für beide Seiten für Hardwarewartung und Softwarepflege; Beratung und Nachkaufoption orientieren sich bzgl. der Laufzeit an der Wartung und Pflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsätze: Angabe des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR netto.
2. Versicherungsschutz
Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen. Hierzu sind die auf der Vergabeplattform der KfW im Bieterassistenten im Reiter „Eignungskriterien“ geforderten Angaben einzugeben.
Zu 1:
Geforderter Mindestumsatz: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich von jeweils [Betrag gelöscht] EUR/Jahr -netto- in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018-2020).
Zu 2:
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
— Für Sachschäden EUR 0,5 Mio. je Versicherungsfall,
— für Vermögensschäden insbesondere Datenverlust EUR 5,0 Mio. EUR je Versicherungsfall.
1) Referenzen,
2) Anzahl an Beschäftigten,
3) Service Desk.
Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen. Hierzu sind die auf der Vergabeplattform der KfW im Bieterassistenten im Reiter „Eignungskriterien“ geforderten Angaben einzugeben. Beim Punkt 1 jedoch ist das Formblatt „Referenzen“ zu bearbeiten bzw. auszufüllen und als Anlage dem Angebot beizufügen.
Zu 1)
Anforderungen an die Vergleichbarkeit
Die Nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Referenzen muss zwingend von jeder angegebenen Referenz erfüllt werden. Andernfalls bleibt die Referenz mangels Vergleichbarkeit unberücksichtigt.
a) Die Referenzleistung wurde nicht vor dem Kalenderjahr 2018 erbracht,
b) Die Erbringung der Referenzleistung erfolgte in deutscher Sprache (d. h. Dokumentation, Projektsprache).
Mindestanforderung an Referenzen die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen kumulativ d. h. in Gänze erfüllt sein. D. h. es reicht nicht aus, wenn nur eine der Mindestanforderungen erfüllt wird. eine einzelne Referenz kann zur Erfüllung mehrerer Mindestanforderungen herangezogen werden. Es ist lediglich darauf zu achten, dass im Ergebnis sämtliche Mindestanforderungen erfüllt werden.
Der Bieter muss mindestens 3 Referenzen für die Lieferung, Montage und betriebsfertige Bereitstellung einer Leitstandtechnologie nachweisen. Diese Referenzen müssen in den unten aufgeführten Aufgabengebieten erbracht worden sein bzw. die vorzulegenden Referenzen müssen in Summe alle unten aufgeführten Aufgabengebiete abdecken. D. h. es muss mindestens gewährleistet sein, dass alle aufgeführten Referenzen (mindestens 3 Stück) in Kombination jedes Aufgabengebiet mindestens einmal abdecken. Eine Referenz kann daher ein, 2 oder alle geforderten Aufgabengebiete abdecken.
Die Referenzen müssen in nachfolgenden Aufgabengebieten erbracht worden sein:
— Lieferung und Montage von Medienmöbeln (Kontrollraumpulte, Videowände),
— Lieferung und Montage von Hardware für Leitstandtechnologie (Konsolensysteme, KVM Kompoenten, RFID Kartenleser),
— Installation von Software für Leitstandtechnologie (Bedienoberfläche für Konsolensystem, Operator Dashboard, Alarmierung bei Zustandsänderung, Operator Kartensysteme).
Zu 2)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in den letzten 3 Jahren (2018 - 2020) mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt haben.
Zu 3)
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen muss der Bieter / die Bietergemeinschaft einen Service Desk zur Verfügung stellen. Der Service Desk muss mit Personen besetzt sein, welche die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.
Das Service Desk muss sowohl über eine zentrale Telefonnummer als auch über ein zentrales E-Mail Postfach rund um die Uhr erreichbar sein, auch an Wochenenden und bundesweit gesetzlichen Feiertagen in Deutschland.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung dieses Vertrages die folgenden Rechtsnormen und Grundsätze unabhängig von deren Adressaten einzuhalten, soweit sie in Bezug auf die Erbringung, Beschaffenheit und Nutzung der Vertragsleistungen Vorgaben enthalten:
(a) das geltende Recht, insbesondere geltende Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien und Fachnormen, einschließlich dem jeweiligen Stand der Technik und der einschlägigen berufsständischen Praktiken, Auflagen der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden,
(b) die dem Auftragnehmer bekannt gegebene Richtlinien der KfW sowie bei Vertragsleistungen, die in den Betriebsstätten der KfW zu erbringen sind, alle sicherheitsrelevanten Anweisungen und Hinweise der KfW. Diese umfassen für den Arbeitsschutz insbesondere die unter www.kfw.de/lieferanteninfo abrufbaren generellen Bestimmungen der Basisdokumente A „Auftragnehmermanagement im Arbeitsschutz für Handwerker und Servicekräfte“ bzw. B „Auftragnehmermanagement für Berater und Bürokräfte“,
(c) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 sowie
(d) die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (die Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 zum Verbot der Zwangsarbeit, die Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 zum Schutz der Vereinigungsfreiheit sowie Übereinkommen Nr. 100 und Nr. 111 zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).
3. Angaben im Gewerbezentralregister:
Dem Bieter / der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass der Auftraggeber nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz anfordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.