2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d. h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
01b – Umfang und Komplexität der zur Ausführung der Hauptbauleistungen erforderlichen Koordinations- und Kooperationsprozesse, wie sie sich aus den weiteren Konkretisierungen der Ausführung un der Zusammenarbeit mit dem AN ergeben, erfordern Maßnahmen zur Anpassung des Baubüros bzgl. der technischen und flächenmäßigen Ausstattung. Erforderlich sind insoweit aufgrund des höheren Bedarfs der VE30 insbesondere eine Anpassung der Grundfläche des Baubüros für den AG VE10 und die Errichtung einer 3, statt zweigeschössigen Büros. Zusätzlich zu den geänderten Räumen ist in diesem Zusammenhang die Vorhaltung weiterer Sanitäreinrichtungen etc. unumgänglich.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
01b – Umfang und Komplexität der zur Ausführung der Hauptbauleistungen erforderlichen Koordinations- und Kooperationsprozesse, wie sie sich aus den weiteren Konkretisierungen der Ausführung un der Zusammenarbeit mit dem AN ergeben, erfordern Maßnahmen zur Anpassung des Baubüros bzgl. der technischen und flächenmäßigen Ausstattung. Erforderlich sind insoweit aufgrund des höheren Bedarfs der VE30 insbesondere eine Anpassung der Grundfläche des Baubüros für den AG VE10 und die Errichtung einer 3, statt zweigeschössigen Büros. Zusätzlich zu den geänderten Räumen ist in diesem Zusammenhang die Vorhaltung weiterer Sanitäreinrichtungen etc. unumgänglich.
Die angeordnete erweiterte Erstellung des Baubüros des AG muss unmittelbar in die vertraglich vorgesehene Räumlichkeit integriert werden, da die dort wahrzunehmenden Aufgaben zwingend in den unmittelbaren örtlichen und organisatorischen Zusammenhang mit den sonstigen Maßnahmen des AG durchgeführt werden müssen und ein anderweitiger Standort in hinreichender Nähe nicht bzw. nur mit erheblichen Mehrkosten sowie erweiteren naturschutzrrechtlichen Eingriffen in den vorhandenden Naturschutzzonen realisiert werden kann. Da das zusätzliche Geschoss mit den vorhandenen Containern verbunden werden muss und die Herstellung zusätzlicher unabhängiger Ver- und Entsorgungseinrichtungen (insbesondere Wasserversorgung, Trafostation, Heizungsanlage) auf Grund des Flächenbedarfs auf den vorhanden BE Flächen nicht realisierbar ist, kann keine getrennte Herstellung erfolgen. Es muss zwingend die im Rahmen der bestehenden Containeranlage vorhandene Infrastruktur genutzt werden.