Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften (Certified Emission Reductions, CERs) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) zur Treibhausgaskompensation der GIZ Referenznummer der Bekanntmachung: 7200071951
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften (Certified Emission Reductions, CERs) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) zur Treibhausgaskompensation der GIZ
Die vorliegende Ausschreibung dient der Kompensation der THG-Emissionen der GIZ des Inlands für das Jahr 2018 (anteilige Korrektur) und das Jahr 2019 sowie des In- und Auslands für das Jahr 2020 (Prognose).
Darüber hinaus dient die Kompensation ebenso anteilig dem GIZ-Auftrag „Mandatarschaft BMWi Twinning / Verwaltungspartnerschaften“. In knapp 200 Twinning-Projekten waren Mitarbeiter*innen des BMWi und der nachgeordneten Behörden beratend tätig und haben so zur wirtschaftlichen Transformation der Mittel- und Osteuropäischen Staaten und in den Ländern in der europäischen Nachbarschaft beigetragen. Über 21 000 Hin- und Rückflüge in EU-Nachbarstaaten waren hierfür nötig, die Gegenstand der Kompensationssumme sind.
Ziel dieses Beschaffungsvorgangs ist es, die hierfür erforderlichen Emissionsgutschriften (Certified Emission Reductions, CERs) bereitstellen und stilllegen zu lassen, die den Kriterien des des Clean Development Mechanism (CDM), des Gold Standards und weiteren Anforderungen entsprechen.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
65760 Eschborn
Die GIZ beabsichtigt mit dem Beschaffungsvorgang 99 705 CERs zur Kompensation aus registrierten CDM-Projekten bereitstellen und für die GIZ stilllegen zu lassen.
Bieter können ein Angebot für mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen.
Die Qualität eines Loses erhält eine Gewichtung von 0,6 und der Preis eine Gewichtung von 0,4 (siehe Abschnitt 3.3 und 3.4).
Ein Los muss mindestens 7 500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 35 000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens 3, höchstens jedoch 14.
Insgesamt 100 205 Zertifikate wurden beschafft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe UPM Umwelt-Projekt-Management GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe UPM Umwelt-Projekt-Management GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDFX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.