Arbeitnehmerüberlassung Kassendienst in städtischen Museen 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-41-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wetzlar.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung Kassendienst in städtischen Museen 2022-2024
Die Stadt Wetzlar, Kulturamt/Städtische Sammlungen, beabsichtigt, die Kassenbesetzung in den folgenden Museen:
a) Stadt- und Industriemuseum mit Lottehaus und Viseum, Lottestraße 8-10,
b) Palais Papius, Kornblumengasse 1, 35578 Wetzlar.
(je Museum 1 Kasse, je Kasse 1 Arbeitskraft) an Dritte im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung im Zeitraum 1.1.2022 – 31.12.2024 zu vergeben.
35578 Wetzlar
Kornblumengasse 1 und Lottestraße 8-10
Besetzung der beiden Kassen in den unten genannten Museen während der
Öffnungszeiten (zzgl. 30 Min. Rüstzeit pro Tag im Stadt- und Industriemuseum für den Schließdienst inkl. Bedienung der Alarmanlagen) sowie für Sonderveranstaltungen.
a) Stadt- und Industriemuseum, Lottehaus und Viseum, Lottestraße 8-10, 35578 Wetzlar,
b) Palais Papius, Kornblumengasse 1, 35578 Wetzlar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Besitz einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit zur gewerblichen Überlassung von Arbeitnehmern,
— Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt,
— Nachweis über die berufliche Qualifikation des Objektleiters,
— Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Nachweise über die Eintragung ins Berufs- und Handelsregister,
— Ein Auszug des anzuwendenden Taraifvertrages (Land Hessen).
— Erklärung über die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben,
— Nachweis über bestehende Haftpflichtverischerung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
—— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
—— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
—— Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
—— Schlüsselschäden sowie Schlüsselverlust [Betrag gelöscht] EUR,
—— Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR.
— Liste mit mindestens 5 Referenzobjekten aus dem Museumsbereich von einer Mindestdauer von einem Jahr und die nicht älter als 5 Jahre sind.
Jeweils je Mitarbeiter/*in ist einzureichen:
— Die Kassenkräfte müssen das 21. Lebensjahr vollendet und dürfen das 68. Lebensjahr nicht überschritten haben,
— Bescheinigung über Englischgrundkenntnisse nachweisbar durch Zeugnisse, Sprachzertifikate und gute Deutschkenntnisse (bei Nicht-Muttersprachler Nachweis durch deutschen Schulabschluss oder Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2),
— Kaufmännische Grundkenntnisse nachweisbar durch eine entsprechende Ausbildung oder durch Tätigkeiten in der Kassenführung,
— PC-Grundkenntnisse nachweisbar durch Zertifikate oder Zeugnisse,
— Polizeiliches Führungszeugnisses, dass keine Vorstrafen und anhängigen Strafverfahren gegen die Mitarbeiter/*in bestehen (nicht alter als 3 Monate),
— Erklärung (Niederschrift) über die Verpflichtung nach dem Hess. Datenschutzgesetz,
— Erklärung (Niederschrift) zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz,
— Nachweis über die Anmeldung zur Sozialversicherung.
Eine Objektbesichtigung ist verpflichtend, wenn die Objekte dem Bieter unbekannt sind. Besichtigungen sind bis zum 13.8.2021 unter der TEl.-Nr. [gelöscht] (Museumsverwaltung) zu vereinbaren. Spätere Einreden wegen der Gegebenheiten oder sich aus der Praxis ergebenden Schwierigkeiten werden nicht anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wetzlar.de