Nutzung Online-Rechtsdatenbank
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzung Online-Rechtsdatenbank
Beschaffung von Zugängen einer Online-Datenbank für die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Gießen zur Informationsbeschaffung, Bearbeitung und Recherche in den Bereichen (u.a.)
— Kommunalwesen, Ausländerrecht, Datenschutz, Wirtschaft, Regionalplanung, Verkehr, Bau- und Gesundheitswesen, Arbeits-, Umwelt- und Naturschutz.
Beschaffung von Zugängen zu einer Online-Datenbank zur Rechtsrecherche, Zugang zu Standard-Literatur und Kommentierung für eine umfassende Anzahl von Rechtsgebieten:
1. Arbeitsschutzrecht für die Arbeitsschutzdezernate,
2. Ausländer- und Migrationsrecht,
3. Beamtenrecht für Personaldezernat sowie Personalrat, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte,
4. Beck-Kommunalrecht für Kommunalaufsicht,
5. Beck-online PREMIUM für RP gesamt,
6. Betreuungsrecht für „Soziales“ – insbes. Betreuungs- und Pflegeaufsicht,
7. Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht für RP gesamt,
8. Gewerbearchiv für Gewerbeaufsicht,
9. Recht der Kinder- und Jugendhilfe für „Soziales“ – insbes. Betreuungs- und Pflegeaufsicht,
10. Krankenversicherungsrecht für „Soziales“ – insbes. Dez. 64 Pflegeberufe,
11. Landesrecht Hessen für RP gesamt,
12. NomosOnline für RP gesamt,
13. Öffentliches Baurecht für „Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr“,
14. Sozialrecht Kohlhammer und PREMIUM „Soziales“,
15. Vergaberecht für „Service und Beschaffung“ und „Bauaufsicht“,
16. Verwaltungsrecht für RP gesamt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Umfang und die Aufbereitung der Inhalte, wie sie von dem Anbieter Verlag C.H.Beck oHG angeboten werden, sind für die tägliche Arbeit des Auftraggebers erforderlich, da die Mitarbeiter des Auftraggebers regelmäßig komplexe Sachverhalte innerhalb kurzer Zeit juristisch würdigen müssen. Des Weiteren verfügt die Datenbank des Auftragnehmers über die gängige Standardliteratur, über die auch Rechtsanwälte und Justiz verfügen (insbesondere Beck´sche Kommentare) und die der Auftraggeber zur Informationsbeschaffung und Argumentation bei seiner täglichen Arbeit benötigt.
Für rechtssicheres Verwaltungshandeln und Argumentation im Streitfall besteht daher ein spezifischer Bedarf an diesen Inhalten, über die nur der Auftragnehmer verfügt. Dies trifft insbesondere auf die Rechtsgebiete Sozial- Umwelt- und Ausländer- und Verwaltungs- sowie Arbeitsrecht zu, wobei es sich bei den Beck´schen Kommentierungen um Standardwerke handelt. Bezüglich des Umwelt- und Ausländerrechts ist der Zugriff auf Fachaufsätze, Kommentierung und Rechtsprechung hervorzuheben.
Hinsichtlich der Breite des Angebots und der inhaltlichen Tiefe der Darstellungen, auch insbesondere bezüglich der Sekundärliteratur, hebt sich das Angebot von Beck-Online in Abgrenzung zu anderen juristischen Datenbanken nach Marktuntersuchung und Erfahrung als alleinstellend hervor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.