SAP-Nutzungsrechte Inventurlösung nebst Pflege und SAP-Cloud-Betrieb und Implementierung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0049
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
SAP-Nutzungsrechte Inventurlösung nebst Pflege und SAP-Cloud-Betrieb und Implementierung
Beschaffung der SAP-Nutzungsrechte Inventurlösung nebst zugehöriger SAP-Pflege und SAP-Cloud-Betrieb mit Implementierungsleistungen für die Neue Verwaltungssteuerung (NVS).
Die Auftragnehmer-Leistungen werden in Bezug auf die Dienstleistungen nach Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber entweder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. über eine Remote-Verbindung erbracht oder in den Geschäftsräumen des Auftraggebers in Hessen (an derzeitigen und zukünftigen Standorten der HZD, des HCC, des HMdF, des HMWK und des Histori-schen Erbes in Hessen).
Das Land Hessen hat beginnend im Jahre 2000 landesweit die Nutzung der Standard-Software der Firma SAP SE für verschiedene Fachaufgaben im Rahmen der „Neuen Verwaltungssteuerung“ (NVS) eingeführt. Dabei geht es um die Abbildung des Rechnungs- und Personalwesens, landesweite Beschaffung, Fördermittelbearbeitung sowie das damit verbundene Berichtswesen mit dieser Software. Die dazu auf Basis von SAP-Software erstellte technische Anwendungslandschaft nimmt kontinuierlich an Umfang und Komplexität zu. Hierdurch werden zusätzliche Funktionalitäten ausgeprägt und weitere Prozesse DV-technisch unterstützt.
Für die Inventur der Kunst- und Sammlungsgegenstände des Buchungskreises „Historisches Erbe“ soll das digitale Inventurmanagementsystem der Firma SAP SE eingeführt werden. Diese SAP Inventursoftware unterstützt ein Barcodeverfahren, das durch Scanvorgänge die Inventarisierung von Objekten ermöglicht. Die Inventurdaten müssen über die SAP Standard-Schnittstelle in das Landesreferenzmodell Rechnungswesen (Modul FI-AA) übertragen werden, da diese zwingend für den Jahresabschluss und die Jahresbilanz der hessischen Landesverwaltung benötigt werden. Die SAP Software soll langfristig eingesetzt werden. Die Nutzungsrechte für die SAP-Lösung in den entsprechenden SAP-Systemen (hier: Landesreferenzmodell Rechnungswesen) sollen inklusive Pflege, den Nutzungsrechten für den Betrieb innerhalb der SAP-Cloud und der Unterstützungsleistung für die Konfiguration und Implementierung der SAP Inventursoftware erworben werden.
Jährliche Verlängerungsoption auf unbestimmte Zeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
— Art: Lieferung von SAP-Nutzungsrechten (SAP Cloud und SAP-Inventurlösung) samt zugehöriger SAP-Pflege und Unterstützungsdienstleistungen zur Konfiguration bzw. Implementierung Themenbereich SAP-Inventurlösung,
— Umfang: größer 5 000 Inventurobjekte.
(Datei „Referenzen“)
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember 2015 — HVTG — (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de/NetServer/) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen: Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen. (Datei „Erklaerung_Vergabesperre“).
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen (Datei „Eigenerklaerung_Par_123_GWB.pdf“).
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die Unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
(Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB pdf“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.