Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßenreinigungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 204/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßenreinigungsarbeiten
Magistrat der Stadt Hünfeld, öffentliche Straßenreinigung.
Stadtgebiet Hünfeld
Reinigung von Fahrbahnflächen, Fahrbahnränder und Nebenflächen, Wendehämmer, Parkplätze, Gehwegen, Glascontainerstandplätze, Buswartehallen, Parkhäuser, Abfallkorbumgebungen, Nassreinigung von Abfallkörben (ca. 262 Körbe) und Glascontainern (34 Container) sowie weitere Reinigungsleistungen auf Anforderung des AG. Entsorgung der Papierkorbabfälle und des Straßenkehrichts ist Sache des AN. Kehr-km ca. 5 300 km/a, Kehrflächen ca. 360 ha/a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
—
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung der Straßenreinigung oder vergleichbarer Leistungen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ dazu kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG in Textform ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3 Formular Referenzen Straßenreinigung.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Straßenreinigung oder vergleichbarer Leistungen (z. B. Säuberung von Autobahn- und/oder öffentlichen Parkplätzen, Glascontainerstandorte u. ä.) mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Dem AG kommt es bei der Referenzangabe darauf an, dass der Bieter nachweist, dass er über den genannten Zeitraum im entsprechenden Marktsegment tätig war bzw. bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ist. Insofern ist es zulässig, mehrere Referenzen zu benennen, sollte mit einer Referenz der Zeitraum von 3 Jahren nicht lückenlos abgedeckt sein. Die Referenzen müssen dann in Summe lückenlos den Zeitraum von 3 Jahren abdecken. (berufliche Leistungsfähigkeit)
Zur Eignungsleihe und Präqualifikation siehe III.1.2).
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen:
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss die Benennung des Erklärenden enthalten und mit dem Angebot eingereicht werden.
Erklärung nach Anlage 8 zum Sachstand eines ggf. vorhandenen und/oder drohenden Ausschlusses aus Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1) zu entnehmen.