Entleerung abflussloser Sammelgruben Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 450
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eswe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Entleerung abflussloser Sammelgruben
Rahmenvereinbarung zur Leerung von abflusslosen Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen im
— Titel 1: Bereich der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie den Vororten Auringen, Biebrich, Bierstadt, Breckenheim, Delkenheim, Dotzheim, Erbenheim, Frauenstein, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt, Rambach, Schierstein, Sonnenberg sowie den jeweils zugehörigen Außengebieten,
— Titel 2: Amöneburg, Kastel und Kostheim (AKK) mit Außengebieten.
Entleerung von abflusslosen Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen unterschiedlicher Größenordnungen
Entsorgungsmengen:
— Titel 1: ca. 16 000 m3 p. a,
— Titel 2: ca. 11 000 m3 p. a.
Kreis Wiesbaden (inkl. Vororte u. Außengebiete) und Amöneburg/Kastel/Kostheim inkl. Außengebiete
Der Bieter entleert die abflusslosen Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen in Wiesbaden (inkl. Vororte u. Außengebiete) und Amöneburg/Kastel/Kostheim inkl. Außengebiete. Die Abladung des Entsorgungsgutes hat für den AN kostenlos im Hauptklärwerk der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden, Theodor-Heuss-Ring 51, zu erfolgen. Öffnungszeiten: wochentags von 6.00 – 17.00 Uhr geöffnet. In besonderen Notsituationen auch außerhalb der Öffnungszeiten Anlieferung möglich. Ein Notdienst muss auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten z.B. Sonntag/Feiertag sicherstellen, dass jederzeit ein Fahrzeug zur Grubenentleerung eingesetzt werden kann.
Titel 1: Leerung von abflußlosen Abwassersammelgruben + Kleinkläranlagen in Wiesbaden, Vororte + Außengebiete
Titel 2: Leerung von abflußlosen Abwassersammelgruben + Kleinkläranlagen in Amöneburg/Kastel/Kostheim + Außengebieten
Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr
Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 bis III.2.3 sind mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, Unterlagen nach Maßgabe § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Alle Unterlagen sind beglaubigt auf Deutsch zu übersetzen. Der Auftraggeber stellt ein Muster-Bieterformblatt im Hinblick auf die mit dem Angebot beigefügten Unterlagen mit den Verdingungsunterlagen zur Verfügung.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, soweit einschlägig für die entsprechenden Teilleistungen. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Die Namen der Nachunternehmer und die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung sind nachzuweisen.
Nachunternehmer/Unterauftragnehmer des Bieters haben geeignet nachzuweisen, dass sie über die erforderlichen Mittel verfügen und haben die unten aufgeführten Eignungsnachweise – soweit einschlägig für Unterauftragsnehmerleistung _ vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise (gemäß. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Bieter-Unternehmensangaben, Unternehmensdarstellung.
2.Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Ausländische Unterlagen/Dokumente sind beglaubigt auf Deutsch zu übersetzen.
3. Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 GWB gegen ihn vorliegen.
4. Erklärung des Bieters unter Bezug auf § 123 GWB Abs. 4, dass keine zwingenden Ausschlussgründe wegen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorliegen und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
5. Erklärung des Bieters, dass
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Erklärung, dass der Bieter sich nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen,
— Erklärung, dass der Bieter im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— Erklärung, dass die gewerblichen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen bestehen. Die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot beizufügen,
— Erklärung über die Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentl. Aufträgen entsprechend des HVTG)
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz, soweit es Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar oder ihrer ähnlich sind, für den Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Betriebshaftpflichtnachweis mit Angabe der Versicherungssummen (Mindestdeckungssumme: [Betrag gelöscht] EUR für Personen und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr).
3. Erklärung, dass auf Anforderung des Auftraggebers der Bieter eine Wirtschaftsauskunft (Creditreform oder vergleichbares) über sein Unternehmen vorlegen wird.
1. Geeignete Referenzen: Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung (Tabelle) der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung Vergleichbar sind (Referenzliste), unter Angabe je Projekt/Referenz eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes und des Auftragswertes.
2. Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Namen und berufliche Qualifikation, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind.
3.Beschreibung der technischen Ausrüstung der für die Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge
— Art/Typ der eingesetzten Fahrzeuge, Abgasnorm usw.
4. Erklärung, dass jederzeit, auch über einen Notdienst, eine mögliche Entleerung von abflusslosen Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen stattfinden kann.
Bedingungen für die Beauftragung von Leistungen (Stand: 2014).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Nebenangebote sind nicht möglich.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: ELW450.
Nach Sichtung der Bekanntmachung und der beigefügten Ausschreibungsunterlagen sendet der Bieter eine E-Mail mit seiner Interessenbekundung zur Angebotsabgabe an [gelöscht]. Daraufhin sendet die Vergabestelle einen Link für die Angebotsabgabe auf dem Beschaffungsportal „Futura SRM“ an den Interessenten. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich digital und über dieses Beschaffungsportal. (https://www.futura-solutions.de/)
Bindefrist: 8 Wochen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)