Rhein-Ruhr-Express (RRX), Errichtung neun Signalausleger inkl. Ausführungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40761
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Errichtung neun Signalausleger inkl. Ausführungsplanung
51373 Leverkusen/40764 Langenfeld
Errichtung neun Signalauslager, Bauausführung inkl. Ausführungsplanung:
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Errichtung von neun Signalauslegern in den PA 1.2 und 1.3 im Bereich Leverkusen und Langenfeld. Diese Maßnahme wird durch den RRX-bedingten Ausbau auf 4 Gleisen sowie durch umfangreiche Änderungen an den Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik infolge der Erweiterung des Bf Leverkusen Mitte und des Bf Langenfeld (Rhld.) erforderlich.
Die Signale im PA 1.2 (bei km 9,385, 13,105 und 14,300) sowie im PA 1.3 (bei km 17,572, 18,065, 19,105, 19,490, 20,935 und 21,664) sind aufgrund des geringen Gleisabstandes an Signalausleger zu montieren. Diese Signalausleger sind Standard-Ausführungen (Ausleger über ein Gleis) nach Regelzeichnung. Die Gründung der Signalausleger erfolgt auf Bahngelände als Rahm- und Bohrpfahlfundament mit Betonkopf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Errichtung neun Signalausleger inkl. Ausführungsplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch — keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
51373 Leverkusen/40764 Langenfeld
Errichtung neun Signalauslager, Bauausführung inkl. Ausführungsplanung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Errichtung von neun Signalauslegern in den PA 1.2 und 1.3 im Bereich Leverkusen und Langenfeld. Diese Maßnahme wird durch den RRX-bedingten Ausbau auf vier Gleisen sowie durch umfangreiche Änderungen an den Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik infolge der Erweiterung des Bf Leverkusen Mitte und des Bf Langenfeld (Rhld.) erforderlich.
Die Signale im PA 1.2 (bei km 9,385, 13,105 und 14,300) sowie im PA 1.3 (bei km 17,572, 18,065, 19,105, 19,490, 20,935 und 21,664) sind aufgrund des geringen Gleisabstandes an Signalausleger zu montieren. Diese Signalausleger sind Standard-Ausführungen (Ausleger über ein Gleis) nach Regelzeichnung. Die Gründung der Signalausleger erfolgt auf Bahngelände als Rahm- und Bohrpfahlfundament mit Betonkopf.
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
SIA km 9,385 – Lieferung, Transport und Einbau von qualifiziertem Verfüllmaterial (6)
Für die Verfüllung der Baugrube am SIA km 9,385 muss zusätzliches Material, welches den Einbaubedingungen vgl. Vorbemerkungen entspricht, bereit gestellt werden. Diese Position wurde für den SIA km 9,385 nicht ausgeschrieben und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar.
Die ARGE Königbau/DB Bahnbaugruppe ist mit der Herstellung des SIA inkl. Gründung beauftragt. Zur ordnungsgemäßen Herstellung der Gründung muss die Baugrube, die zur Betonage des Fundaments erforderlich ist, mit Material verfüllt werden. Dies ist erforderlich, um das geschuldete Vertragssoll zu erbringen, sodass dies nur durch den Hauptauftragnehmer ausgeführt werden kann. Der Einsatz eines weiteren AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten führen, da auf engstem Raum zeitlich eng miteinander abgestimmt 2 AN an einem Bauwerk tätig sein müssen. Aufgrund dieser Randbedingungen würden sich die 2 Auftragnehmer gegenseitig behindern, was wiederrum zu Bauzeitverlusten und damit einhergehenden Mehrkosten führt.