Belieferung mit Fachliteratur über ein Online-Bestell- und Verwaltungs-Portal Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2021_013
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung mit Fachliteratur über ein Online-Bestell- und Verwaltungs-Portal
Die Auftraggeberin benötigt ein Online-Bestell- und Verwaltungs-Portal für die Belieferung von Fachliteratur.
Die Auftraggeberin benötigt ein Online-Bestell- und Verwaltungs-Portal für die Belieferung von Fachliteratur.
Derzeit umfasst der Bezug von Fachliteratur der Auftraggeberin rund 450 Abonnements. Es handelt sich dabei um Fachliteratur unterschiedlicher Produktkategorien. Bei den rund 450 Abonnements handelt es sich um ein geschätztes Netto-Jahresvolumen, welches unter die Buchpreisbindung fällt, von [Betrag gelöscht] EUR. Des Weiteren behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Produkte stückweise zu bestellen (keine Mindestbestellmenge). Eine Nennung dieser Einzel-Produkte ist an dieser Stelle nicht möglich. Die Auftraggeberin geht von rund 180 Einzel- / Monobestellungen pro Vertragsjahr aus. Die Auftraggeberin geht von rund 180 Einzel- / Monobestellungen pro Vertragsjahr aus. Bei den rund 180 Einzel- / Monopolbestellungen handelt es sich um ein geschätztes Netto-Jahresvolumen, welches unter die Buchpreisbindung fällt, von [Betrag gelöscht] EUR. Sowohl bei den Einzel- / Monobestellungen als auch bei den Abonnements handelt es sich um Erfahrungswerte aus den Jahren 2018 bis 2020. Aufgrund von Schwankungen, wie z. B. Organisationsveränderungen, Neubestellungen, Kündigungen und Umstellungen von Print- auf Onlinewerke, kann die Anzahl der Aufträge von den genannten Mengen abweichen. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge - weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Abnahmegarantie - ist damit nicht gegeben. Die vorgenannten Mengenangaben dienen lediglich als Anhaltspunkte für die Bieter und sind daher nur als Rahmen zu verstehen. Bei der Beschaffung von Fachliteratur ist das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) zu berücksichtigen.
Der Vertragsbeginn ist der 1.1.2022. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Vertragsende ist somit der 31.12.2023. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diesen Vertrag 1-malig um weitere 24 Kalendermonate zu verlängern. Die Vertragsverlängerungsoption muss durch die Auftraggeberin spätestens bis zum 30.6.2023 schriftlich ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage_15_Eigenerklärung Handelsregisterauszug.
— Anlage_03_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Anlage_14_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer,
— Anlage_16_Eigenerklärung Betriebshaftpflicht,
— Anlage_17_Auskunft Mitarbeitendenzahlen,
— Anlage_18_Auskunft Umsatz.
Mitarbeitendenzahlen:
Als Mindeststandard nach 2.11.3. lit g. der Bewerbungsbedingungen fordert die Auftraggeberin, dass die durchschnittlich jährliche Mindestanzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden der letzten 3 Jahre, die zur kaufmännischen und logistischen Abwicklung zur Verfügung stehen, bei mindestens 10 Personen liegt. Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen / Bieter / bzw. Bietergemeinschaften, die nicht mindestens die genannten Vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter nach Punkt 2.11.3. lit g. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Umsatz:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen / Bieter / Bietergemeinschaften, die in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 nicht mindestens einen durchschnittlichen spezifischen Netto-Jahresumsatz in EUR für Literatur einschließlich elektronischer Medien im Sinne der Leistungsbeschreibung von [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Kalenderjahr nach Punkt 2.11.3. lit h. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
— Anlage_04_Referenzliste,
— Anlage_08a_Datenschutzbestimmungen,
— Anlage_08c_Verpflichtungserklärung Datenschutz.
Referenzen
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen / Bieter / Bietergemeinschaften, die nicht mindestens 3 Referenzen nach Punkt 2.11.3. lit d. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I. d. R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126 b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126 b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin / den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
Hinweis: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYEB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat.“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“