Leerung und Reinigung von öffentlichen Papierkörben/Hundetoiletten und Reinigung von Glascontainerstandorten der Stadt Königstein im Taunus Referenznummer der Bekanntmachung: 2135106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königstein im Taunus
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigstein.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umweltplanung-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leerung und Reinigung von öffentlichen Papierkörben/Hundetoiletten und Reinigung von Glascontainerstandorten der Stadt Königstein im Taunus
Gegenstand der Vergabe ist insbesondere:
— die Leerung und Reinigung der öffentlichen Papierkörbe in der Kernstadt Königstein, in den Stadtteilen und im Außenbereich, inklusive der Reinigung der Flächen und Sitzbänke/Sitzgruppen im direkten Umkreis der Papierkorbbehälter sowie die Lieferung von Mülltüten zur Bestückung der Papierkörbe,
— die Leerung und Reinigung der Hundetoiletten und die Auffüllung der Hundekot-Tütenspender inklusive Reinigung der Flächen im direkten Umkreis der Hundetoiletten sowie die Lieferung der Hundekottüten,
— die Reinigung der Glascontainerstandorte im Stadtgebiet (ohne Leerung der Glascontainer) und
— die vollumfängliche sowie eigenverantwortliche Entsorgung der eingesammelten Papierkorbinhalte, Hundetoiletteninhalte sowie der Abfälle aus der Reinigung der Glascontainerstandorte und der übrigen Standorte.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen (s. Fach C der Vergabeunterlagen).
Stadt Königstein im Taunus
1. Die Leistungen des AN zur Leerung und Reinigung der Papierkörbe beinhalten insbesondere:
— die tägliche bzw. teils 2-mal tägliche Leerung und Reinigung der 223 innerstädtischen Papierkörbe von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr,
— die Leerung und Reinigung von ca. 80 innerstädtischen Papierkörben samstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
— die 3 x wöchentliche Leerung und Reinigung der 65 Papierkörbe in den Stadtteilen montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
— die wöchentliche bzw. 2-mal wöchentliche Leerung und Reinigung der insgesamt 95 Papierkörbe im Außenbereich von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
— die Lieferung von Abfalltüten für die Papierkorbbehälter und die Bestückung der Papierkorbbehälter mit den Mülltüten.
2. Die Leistungen des AN zur Leerung und Reinigung der Hundetoiletten beinhalten insbesondere:
— Die Leerung und Reinigung der Hundetoiletten bzw. die Bestückung der Hundetoilettentütenspender dienstags und freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr,
— Die Lieferung geeigneter Hundekottüten für die Bestückung der Hundetoilettentütenspender.
3. Die Leistungen des AN zur Reinigung der Glascontainerstandorte beinhalten insbesondere:
— die wöchentliche Reinigung der 20 Glascontainerstandorte (64 Glascontainer) inklusive Leerung der 18 an den Glascontainerstandorten (neu) angebrachten Papierkörbe zur Reduzierung der Verschmutzungen/des Reinigungsaufwands.
4. Die Leistungen des AN hinsichtlich Transport und Entsorgung der eingesammelten/anfallenden Abfälle beinhalten insbesondere:
— die vollumfängliche, eigenverantwortliche und fachgemäße Entsorgung der eingesammelten Papierkorbinhalte, Hundetoiletteninhalte sowie der bei der Reinigung der Glascontainerstandorte angefallenen Abfälle.
Für die vollumfängliche Beschreibung der Beschaffung wird auf die Leistungsbeschreibung in Fach C verwiesen.
Verlängerungsoption um einmalig 1 Jahr. Die Stadt Königstein im Taunus teilt dem AN bis spätestens 30.9.2026 mit, ob Sie von der Verlängerungsoption um ein Jahr Gebrauch macht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu den Teilnahmebedingungen:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV.2 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bieter-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen über die unter Abschnitt I.3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III.1.1) bis III.1 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III.1.1):
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen werden,
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung,
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes,
4. Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung,
5. Erklärung über die Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend der Vorgaben §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz und zur Zahlung des Mindestlohns gem. § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Erklärung darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen).
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar oder ihr ähnlich sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr oder eine Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1. Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre (2018-2020) sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), unter Angabe eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber je Projekt/Referenz sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes und des Auftragswertes p.a.,
2. Erklärung zur Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
3. Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals,
4. Nachweise/Angaben zur (Nicht-)Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems (ISO 9001 oder vergleichbar),
5. Bietererklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
6. Vorlage einer für die Leistungserbringung geeigneten Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde oder Erklärung, eine solche Erlaubnis im Fall der Auftragserteilung zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns einzuholen.
Die Leistungen werden nur an geeignete und leistungsfähige Unternehmen vergeben, die Erfahrungen in der ordnungsgemäßen Einsammlung von Papierkorb-/Hundekotabfällen bzw. der Leerung und Reinigung von öffentlichen Papierkörben/Hundetoiletten haben (inklusive der eigenverantwortlichen Entsorgung der eingesammelten Abfälle) und diese durch geeignete Referenzen nachweisen können.
Leistungen werden nur an Unternehmen vergeben, die als „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß §§ 56, 57 KrWG für die zu vergebenden abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten zertifiziert sind oder die über eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
1. Zertifizierung als „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbar; gefordert ist entweder eine Zertifizierung des Gesamtbetriebes oder eine Zertifizierung der mit der Durchführung des Auftrags beauftragten Niederlassung des Bieters,
2. Für Transportleistungen müssen jeder Zeit die gemäß § 53 und § 54 KrWG zum Transport von Abfällen erforderlichen Berechtigungen vorliegen,
3. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des jährlichen Netto-Auftragswertes, max. [Betrag gelöscht] EUR,
4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen (Mindestdeckungssumme: [Betrag gelöscht] EUR für Personen und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr),
5. Das vom AN zur Erbringung der Leistung eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß §§ 160 ff GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.