KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
Gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 08: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung und Nutzung der CDE Eplass sind zusätzliche Leistungen erforderlich. Auf Grund des stetigen Projektfortschritts und den dadurch gewonnenen neuen Erkenntnissen, sind im Bereich der Zuarbeit zu den Eplass-Workflows, den Prüfberichten für die Modelle sowie CDE-Testläufen (u.a. View Points) in Eplass über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus zusätzliche Abstimmungstermine und weitere Anpassungen nötig.
Der Auftragnehmer ist bereits mit dem Umgang der Austauschplattform/CDE vertraut und hat die notwendigen Zugänge und Lese-/Schreibrechte. Der Auftragnehmer ist mit den notwendigen Prozessen und Workflows vertraut und verfügt über das nötige Spezialwissen um die zusätzlichen Leistungen abwickeln zu können. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich in die Problematik erst einarbeiten, außerdem würde es zu Komplikationen in der Leistungserbringung führen wenn nur die zusätzlichen Überarbeitungen von einem anderen Auftragnehmer durchgeführt werden.