Rahmenvertrag für molekulargentischen Untersuchungen von DNA-Personenproben Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2021-0026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 611 / 8801-0
Fax: +49 611 / 8801-1239
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für molekulargentischen Untersuchungen von DNA-Personenproben
Rahmenvertrag von molekulargentischen Untersuchungen von DNA-Personenproben.
Hessisches Landeskriminalamt (1)
Hölderlinstraße 5
65187 Wiesbaden
Rahmenvertrag für 2 Jahre mit Option auf 2-maliger Verlängerung von jeweils 1 Jahr mit ca. 5 300 Stück Probenzahlen.
Gemäß Ziffer 3.1 besteht die Option auf eine 2-malige Vertragsverlängerung um jeweils max. 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung des Bieters gemäß des Gemeinsamen Runderlasses zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern „Eigenerklärung zur Vergabesperren“ (beigefügter Vordruck)
— Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck)
— Erklärung über den „Gesamtumsatz“ des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck).
— Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer (beigefügter Vordruck).
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des Bieters durchzuführen.
— Erklärung zu „Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen“. Darin ist anzugeben, welche Gütsicherungsmaßnahmen zur Gütsicherung bei der Endprüfung, welches Qualitätssicherungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualtiätsmanagement-Zertifikate, z. B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck),
— Darstellung des „Firmenprofils“ mit Angaben zu Mitarbeiterzahl, Fertigungsstätten, techhnischer Ausstattung sowie Anahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag verantwortlichen betrauten Mitarbeiter (beigefügter Vordruck).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleichunternehmen,s owiet diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erfordlerichen Verpflichtungserklärungen (dies wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gesellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot anzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer udn Verleihunternehmer im EU Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebene Verpflichtungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben, hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter in die engere Wahl für die Zuschlagentscheidung gezogen, behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Nachunternehmer- und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber veröffentlicht dieses Bekanntmachung auch auf der Vergabeplattform www.vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.