Lahngärten/Bahnhofstraße in Wetzlar Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1211
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wetzlar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lahngärten/Bahnhofstraße in Wetzlar
Ziele der Maßnahmen sowie Gegenstand des Wettbewerbes sind die gestalterische Aufwertung sowie Verknüpfung der Ideen- und Realisierungsbereiche unter Berücksichtigung individueller Anforderungen der unterschiedlichen Teilbereiche. Der öffentliche Raum im Bahnhofsquartier soll für alle Wetzlar Bürger*innen eine „sicht-/ spürbare“ Aufwertung erhalten. Die Uferpromenade der Lahn soll als durchgängiger Uferweg zugänglich und erlebbar sein. Ein neuer Quartiersplatz an der Lahn sowie die Schaffung einer neuen Verbindung zwischen Bahnhofstraße und Lahnuferweg, (ausgebildet als großzügige Geste), soll die vorgesehene Aufwertung des Bahnhofquartiers stärken. Ein weiterer Teil der Wettbewerbsaufgabe besteht in der Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten in der Bahnhofstraße für Geschäftsinhaber durch eine ensprechende Zonierung der Flächen vor den Geschäften.
Realisierungsbereiche
— Bauabschnitt 1 — ca. 5 581 qm,
— Bauabschnitt 2 — ca. 3 235 qm.
Ideenbereiche:
— DLRG an der Lahn — ca. 1 010 qm,
— Knotenpunkt Bahnhofstraße/Bauabschnitt 1 — ca. 790 qm,
— Buderusplatz - ca. 1835 qm,
— Nutzungsmöglichkeiten (Bahnhofstraße).
Ausgehend von der Fragestellung, wie sich die Gestaltung eines attraktiven Freiraums entwickeln kann, der in Zukunft den innerstädtischen Flussraum der Lahn mit dem Geschäftsbereich der Bahnhofstraße verknüpfen soll, hat die Stadt Wetzlar ein Integriertes Handlungskonzept Quartiere an der Lahn" (2018), ein Konzept zur Integration der innerstädtischen Wasserläufe KIWA (2018) und den Rahmenplan Bahnhofstrasse (2015) als Fortschreibung und Weiterentwicklung des Innenstadtentwicklungskonzeptes ISEK "ZUKUNFT TRIFFT AUF TRADITION" 2012 gemeinsam mit den Bürger*innen Wetzlars entwickelt.
2016 wurde das Gebiet "Wetzlar - Quartiere an der Lahn" in das Städtebauförderprogramm "Stadtumbau Hessen" aufgenommen. Ziel des Programmes ist es, städtebauliche Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung sowie zur Anpassung an demografische und wirtschaftsstrukturelle Veränderungen in einem integrierten Ansatz zu vereinen.
Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung sowie ein geeignetes Planungsteam (Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI 2021 § 39, LPH 1 bis 9 (stufenweise) (einschließlich eventueller besonderer Leistungen, die diesen Leistungsbildern zugeordnet sind wie z. B. Beleuchtungskonzept) für die Planung und Realisierung dieser freiraumplanerisch bedeutsamen Aufgabe zu finden, soll zunächst ein Planungswettbewerb als einphasiger, nichtoffener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 stattfinden.
Sobald und soweit das Vorhaben ganz oder teilweise vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung bzw. dem Fördermittelzugang realisiert wird, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger mit weiteren Leistungen (Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI, gemäß § 8 (2) RPW 2013 stufenweise zu beauftragen, diese erstreckt sich in der Regel mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (LPH 5). Im Falle einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar angerechnet. Die Teilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an qualifizierte Planer aus der Landschaftsarchitektur mit Erfahrung in der Umgestaltung innerstädtischer Straßen-/ Platzräume und Parks. Postalisch, per Fax oder per Mail übermittelte Bewerbungen sind nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform über das Vergabeportal einzureichen. Einreichungstermin: 4.8.2021, 9.00 Uhr.
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist auf insgesamt 12 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 8 Teilnehmende durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren gemäß der Regelungen der VgV ermittelt. Wenn mehr als 8 Bewerbungen die Eignungskriterien erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber aus. Zusätzlich werden ausreichend Nachrücker ausgelost. Zur Teilnahme an der Losung genügt die Vollständigkeit der Bewerbung sowie die Erfüllung der genannten Eignungskriterien. Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb einer gesetzten Frist zu bestätigen. Geloste Nachrücker rücken im Fall einer Absage nach. Auch im Falle einer Absage eines der bereits ausgewählten Büros (Abschnitt IV.1.7)) rückt ein gelöster Nachrücker nach.
Zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular zum Nachweis der Eignung:
Deckblatt: Angaben zum Bewerber/Unternehmen
Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung des Bewerbers, dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hingegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen.
1. Erklärung zu Interessen und Beteiligten;
2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen;
3. Erklärung Nachunternehmer / Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe (§ 47 (1) VgV);
4. Erklärung zur Zuverlässigkeit - Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und 142 GWB gegen ihn vorliegen;
5. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Punkt VI.3));
6. Befähigungsnachweis Entwurfsverfasser Freiraumplanung (Nachweis des Eintrags als Landschaftsarchitekt*in in einer Architektenkammer);
7.Referenz für die Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI eines innerstädtischen Freiraums (Straßen-/ Platzraum, Park) mind. der Honorarzone III gem. § 40 HOAI in den letzten 8 Jahren (Abschluss der Leistungsphase; 8 zwischen dem 31.5.2013 und dem 1.6.2021).
Die Kriterien können über mehrere Referenzen abgedeckt werden. Das Einreichen einer Referenz ist jedoch ausreichend, wenn diese alle genannten Kriterien erfüllt.
8. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgeld bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBI. S. 354 von der Teilnahme können Bewerber ausgeschlossen werden, die als Einzelner und/oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 abs. 2 VgV bevorzugt sein oder Einfluss haben können.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: (Reihenfolge keine Gewichtung)
Gestaltung des Freiraums:
— Leitbild und entwurfsbestimmende Leitidee,
— Stadträumliche Qualität und Freiraumgestaltung,
— Aufenthaltsqualität.
Funktionale Qualität:
— Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit,
— Barrierefreiheit.
Wirtschaftlichkeit und Realisierung in Planung, Herstellung und Betrieb:
— Möglichkeit der abschnittsweisen Realisierung,
— Unterhaltungs-/ Betriebs- und Pflegeaufwand.
Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mind. 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden demnach aus den nachfolgenden Auftragskriterien ermittelt
— Umgang mit Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll,
— Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt,
— Fachliche Qualifikation Projektleitung und Bauleitung,
— Präsentation und Gestaltung im Rahmen der Verhandlungsgespräche,
— Honorarforderung,
— Baukostenprognose.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger mit der Bearbeitung der genannten Leistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Folgende Preisgelder sind vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2 Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Zum Teilnahmeantrag:
Zu Anlage 5 Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflicht gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; Mindestanforderung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden
[Betrag gelöscht] EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Der Nachweis über die geförderte Berufshaftpflichtversicherung ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Sofern die derzeitigen Deckungssummen nicht ausreichen, kann eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall eingereicht werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschalabdeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung.
Der Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.
Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind in Textform, über das Vergabeportal spätestens 6 Kalendertage vor lauf der Teilnahmefrist zu beantragen.
Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:
— Ausgabe der Auslobung an Jury: Mitte August,
— Preisgerichtsvorbesprechung: Anfang September,
— Ausgabe der Auslobung an Teilnehmer und Jury: Mitte September,
— Kolloquium: Anfang Oktober,
— Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: Mitte November,
— Preisgericht: Mitte Januar.
Weitere Hinweise zum Teilnahmeantrag:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern (gem. § 56 VgV). Werden die nachgeforderten Unterlagen sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte
Bewerbungsformular einschließlich erforderliche Nachweise als Anlagen und Benennung von Wettbewerbserfog nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterschriften sowie die entsprechenden Nachweise von allen Mitgliedern beizufügen. Eine Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist grundsätzlich möglich.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlage sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen (Eigenübersetzung ausreichend).
Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Sollten sich Architekten als Haupt- und Unterauftragsnehmer bewerben, so sind die bezüglich der Eignungsleihe in dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise auch durch den Unterauftragnehmer einzureichen.
Zu den Angaben unter IV.3.3) und IV.3.4) wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen der Preisträger vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, und dass die Bindung des Auftraggebers an die Entscheidung des Preisgerichts die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung der Wettbewerbssumme betrifft.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5RH0U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
7/7.
Des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de