AzuB Referenznummer der Bekanntmachung: WIBANK_DENTONS-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dentons.com
Abschnitt II: Gegenstand
AzuB
Fortführung der Initiative für die duale Berufsausbildung in Hessen „von AzuB“ in den Jahren 2022 bis 2023.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) fördert seit 2018 die Kommunikationsaktivitäten für die duale Berufsausbildung in Hessen unter dem Titel „von AzuB“ (s. www.dualeausbildung-hessen.de). Diese sollen für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 fortgeführt und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Hierfür sollen die folgenden Aufgaben vergeben werden:
(1) Laufende Betreuung, Weiterentwicklung und Hosting des bestehenden Internetauftritts,
(2) Social Media und Öffentlichkeitsarbeit, sowie Unternehmens- und Teilnehmerakquise.
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich (s. Vergabeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. 124 Eignungserklärung,
2. 235 Verzeichnis der Leistungen oder Kapazitäten anderer Unternehmen,
3. 236 Verpflichtungserklärung,
4. Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft,
5. Erklärung Unternehmensdaten,
6. Erklärung Vergabesperre,
7. Erklärung Tariftreue und Mindestentgelt.
8. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
9. Erklärung zum Leistungsspektrum und -schwerpunkt des Unternehmens,
10. Referenzliste.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)