Unterhaltsreinigung und sonstige Leistungen LBIH Niederlassung Nord Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0216
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung und sonstige Leistungen LBIH Niederlassung Nord
Unterhaltsreinigung und sonstige Leistungen in der LBIH Niederlassung Nord.
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Nord
Leuschnerstraße 75
34134 Kassel
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Nord von insgesamt ca. 276.506 m2 Jahresvollreinigungsfläche und ca. 537 754 m2 Jahressichtreinigungsfläche (insgesamt ca. 814 260 m2) in der LBIH Niederlassung Nord, Leuschnerstraße 75, 34134 Kassel.
Anlassbezogene Sonderreinigungen (Innen- und Unterhaltsreinigungen) sind auf Abruf des Auftraggebers durchzuführen.
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbes. Jugendarbeitsschutzgesetz.
— Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung.
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
— Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung),
— Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche),
— Empfänger (öffentliche und /oder private Empfänger),
— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
— Erbringungszeitpunkt.
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebendenen Auftrag entspricht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtigung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AI Bietercockpit“ zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot ist eine Erklärung bezüglich Nichtvorliegens einer Vergabesperre sowie die Erklärung Unternehmensdaten beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]