Neue Verwaltungszentrale der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH: Zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulich-freiraumplanerischem Ideenteil Referenznummer der Bekanntmachung: 1333_KVV

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5617820
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvvks.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/ausschreibungen/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVRH7Y/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVRH7Y
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Verkehrs- und Versorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und Versorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neue Verwaltungszentrale der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH: Zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulich-freiraumplanerischem Ideenteil

Referenznummer der Bekanntmachung: 1333_KVV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71220000 Architekturentwurf
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) ist die kommunale Anbieterin von Infrastruktur und Dienstleistungen für die Stadt Kassel. Sie ist in den Bereichen Verkehr, Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation tätig und trägt dazu bei, dass ein großer Teil der Energieerzeugung in der Region stattfindet. Mit ihrem zentralen Verwaltungssitz in der Kasseler Innenstadt am Standort Königstor ist sie mit ihren rund 1 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine wesentliche Arbeitgeberin.

Mit der Erkenntnis, dass am Standort Königstor viele der bestehenden Gebäude in einem sanierungsbedüftigen Zustand sind, wurde eine detaillierte Bedarfsermittlung durch ee concept GmbH (Darmstadt) mit der Vision, einen neuen klimaneutralen, offenen Verwaltungsstandort zu schaffen, erarbeitet. Mit seiner prominenten Lage am Rand der Kasseler Innenstadt, nur 400 m westlich des Rathauses und zwischen Königstor und Wilhelmshöher Allee gelegen, umfasst das Areal der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs- GmbH-Zentrale rund 17 000 qm, die im Rahmen eines zweiphasigen Wettbewerbes nach RPW neu zu beplanen sind. Hierbei ist ein ganzheitliches Konzept für einen Neubau und die Implementierung des teilweise sanierten Nordriegels am Königstor zu erarbeiten. Der Baukostenrahmen beträgt für das Projekt rund 50 Mio. EUR.

Ziel dieses Wettbewerbes ist es, ein ganzheitliches hochbaulich-städtebauliches sowie freiraumplanerisches Konzept zu entwickeln, dass das Areal der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH zu einem zukunftsweisenden, offenen Verwaltungsstandort werden lässt, an dem unterschiedliche Nutzungen und Angebote für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzufinden sind. Neben den energetischen und funktionalen Erfordernissen sollen die Sanierung und der Neubau mit einer Gesamt-BGF von rund 23 000 qm als Chance ergriffen werden, neue Qualitäten für die Besucherinnen und Besucher sowie Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen und die langfristig erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsplatzqualitäten sicherstellen. Dabei soll es gelingen, Baukultur und Nachhaltigkeit zu vereinen. So sollen neben einer städtebaulichen Neustrukturierung, bei der das Areal zum einen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein und zum anderen fließende Übergänge zwischen Öffentlichkeit und geschlossener Arbeitswelt bilden soll, innovative hochbauliche Lösungen gefunden werden, die den Zielen der KVV gerecht werden.

Insgesamt strebt die KVV eine Neuentwicklung an, die Nachhaltigkeit und Klimaneutralität mit modernen Arbeitswelten verbindet und sich gleichzeitig den wechselnden Gegebenheiten sowie dem Wandel der Zeit anpasst und zukunftsfähige Nutzungen ermöglicht.

Der nicht-offene Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgelagertem VgV-Verhandlungsverfahren wird in 2 Phasen ausgeschrieben. Es ist beabsichtigt, maximal 10 Beiträge für die zweite Wettbewerbsphase unter Zugrundelegung der veröffentlichten Beurteilungskriterien (s. IV.1.9) aus den 25 durch den Teilnahmewettbewerb ermittelten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der ersten Phase auszuwählen. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Regelungen der RPW 2013 zugrunde. Es ist vorgesehen, Preise für den hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungsteil sowie Preise für den städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil auszuschütten.

Die Ausloberin für den Realisierungsteil behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).

Die Ausloberin beauftragt die beiden im folgenden aufgeführten Stufen I und II einheitlich. Sie kann den Auftrag hinsichtlich der Stufe II binnen einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss der Leistungsphase 3 durch schriftliche Erklärung widerrufen.

Als Widerrufsgrund kann sie sich darauf beziehen, dass das zuständige KVV-Gremium die erforderlichen Mittel nicht bewilligt hat. Als Ausloberin schuldet sie es, die Realisierung des Projekts zu fördern und wird nur bei dringenden wirtschaftlichen Einwänden von dem Projekt Abstand nehmen. Im Übrigen erfolgt die Beauftragung stufenweise nach schriftlicher Aufforderung, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.

Stufe I:

— Leistungsphasen 2 bis 3 Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,

— Leistungsphasen 2 bis 3 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.

Stufe II:

— Leistungsphasen 4 bis 5.1 (qualitätssichernde Leistungen) Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,

— Leistungsphasen 4 bis 5.1 (qualitätssichernde Leistungen) Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.

Eine weitere stufenweise optionale Beauftragung ist seitens der Ausloberin geplant (s. VI.3). Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher optionaler Leistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

In dem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren sollen 25 Büros/Bewerbergemeinschaften für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt werden (davon 19 „arrivierte Büros“ und 6 „junge Büros“; ein Büro bzw. Bewerbergemeinschaft gilt im vorstehenden Sinne als jung, wenn der Ersteintrag in die (Landschafts-) Architektenliste einer Architektenkammer nicht vor dem 1.1.2013 erfolgte.)

Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen.

Es ist der Nachweis der Fachkunde bzgl. Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI und Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI pro Bewerbung zwingend zu erbringen. Es bleibt dem jeweiligen Bewerbenden vorbehalten, diese jeweils kombinierte Fachkunde auch durch Bildung einer Bewerbergemeinschaft, als größeres Büro mit Mitarbeiter/-innen beider Fachrichtungen inkl. beruflicher Zulassung oder als Bieter/-in mit Nachunternehmer/-in nachzuweisen. Die Bewerbergemeinschaft bestehend aus Architekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in muss die geforderten Berufsqualifikationen (siehe Punkt III.2) nachweisen. Bewerbergemeinschaften haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch. Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft auszufüllen. Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist als bevollmächtigte/-r Vertreter/-in und Ansprechpartner/-in zu benennen (Anlage E1). Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen, Mehrfachbeteiligungen sind nichtzulässig. Stadtplaner/-innen und/oder Städtebauarchitekt/-innen sind nur in Bewerbergemeinschaft mit einem/einer Architekten/-in und einem/einer Landschaftsarchitekt/-in teilnahmeberechtigt. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen abzugeben:

B1) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit,

B2) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen,

B3) Nachweis bzw. Eigenerklärung zur Unterschriftenberechtigung,

B4 – A) Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen,

B4 – B) Eigenerklärung über geleistete Sozialabgaben,

B5) Eigenerklärung Mindestarbeitsbedingungen (Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes)

C1) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung.

C2) Erklärung über die Gesamt- und Teilumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren (nur Arrivierte Büros)

Hinweise: Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate (Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Nachweise der Versicherung/Berufsgenossenschaft nicht älter als 12 Monate) und müssen noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber/-innen können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.

D1) Liste der wesentlichen in den letzten 8 Jahren (Stichtag: 1.1.2013) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV)

D2) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung,

D3) Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren je Leistungsbereich (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu C1: Mindesthöhen der Deckungssummen: Leistungsbereich §34 HOAI 2021 1,5 Mio EUR Personenschäden/1 Mio. EUR Sachschäden, Leistungsbereich §39 HOAI 2021 1 Mio EUR Personenschäden/[Betrag gelöscht] EUR Sachschäden

Zu C2: Durchschn. Mindestumsätze Arrivierter Büros in den letzten 3 Geschäftsjahren betragen in den Leistungsbereichen mind. 1 Mio. EUR gem. §34 HOAI 2021 und mind. [Betrag gelöscht] EUR gem. §39 HOAI 2021

Zu D1: Mindestanforderungen an die Leistungsübersicht gem. §34 HOAI 2021 und §39 HOAI 2021 sind den Bewerberbögen („Arriviertes Büro“/„Junges Büro“) zu entnehmen.

Zu D3: mind. 15 festangestellte Mitarbeiter m. berufsqualifizierendem Hochschulabschluss d. Leistungsbereichs §34 HOAI 2021/mind. 3 festangestellte Mitarbeiter m. berufsqualifizierendem Hochschulabschluss d. Leistungsbereichs §39 HOAI 2021 bei Arrivierten Büros

Alle, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben, die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern/-innen, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Sämtliche formale Kriterien, die Mindestkriterien/-anforderungen sowie die Auswahlkriterien sind in der Anlage „Bewerberbogen“ benannt.

Kategorie „Junge Büros“: Die Auswahl der zur Wertung zugelassenen jungen Büros erfolgt anhand der in den Leistungsübersichten eingereichten Projekte auf Grundlage der im Bewerberbogen, Abschnitt D, aufgeführten Mindestkriterien/-anforderungen. Die Auswahl erfolgt per Losentscheid.

Kategorie „Arrivierte Büros“: Die Auswahl der arrivierten Büros erfolgt anhand der in den Leistungsübersichten eingereichten Projekten auf Grundlage der im Bewerberbogen, Abschnitt D, aufgeführten Mindestkriterien/-anforderungen und Auswahlkriterien (max. 25 Punkte).

Erfüllen mehrere Bewerber/-innnen in der jeweiligen Kategorie gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern/-innen zu losen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind:

— natürliche Personen, die gemäß den Regelungen des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland), am Tage der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/-in/Landschaftsarchitekt/-in zu führen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2001/19/EG gewährleistet ist,

— juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern mindestens ein/-e Gesellschafter/-in oder bevollmächtigte/-r Vertreter/-in und der/die verantwortliche Verfasser/-in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen,

— Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Dieses gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Bewerbergemeinschaften haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch und benennen eine/-n bevollmächtigte/-n Vertreter/-in, der/die für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist,

— Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekt/-innen mit Landschaftsarchitekten/-innen ist zwingend erforderlich. Die Federführung der Bewerbergemeinschaft liegt bei der/die Architekten/-in. Die geforderten Nachweise sind der Ausloberin vorzulegen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge,

— Stadtplaner/-innen und Städtebauarchitekt/-innen sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Architekten/-innen und Landschaftsarchitekten/-innen teilnahmeberechtigt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Realisierungsteil:

Städtebau

— Qualität des städtebaulichen Konzepts (Grundidee, Maßstäblichkeit der Bebauung, Vielfalt der Gebäudetypologien, Gestaltqualität der Baukörper, Einbindung in den stadträumlichen Kontext, Adressbildung, Unverwechselbarkeit, Sichtbeziehungen, Nutzungskonzept, Unterstützung des Umweltverbundes, Erreichen der Barrierefreiheit, Bauabschnitte/Realisierbarkeit in Bausteinen),

— Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzepts (Grundidee, funktionale Ausformung der inneren Erschließung, Einbindung in das bestehende Wegekonzept, Konzept für den ruhenden Verkehr, Erreichen der Barrierefreiheit, Rad- und Fußverkehr, Leistungsfähigkeit der Verkehrsplanung, Ideen zur Mobilität),

— Qualität des Konzepts in Bezug auf Stadtökologie und Nachhaltigkeit.

Architektur

— Originalität und gestalterische Qualität der Architektur (Grundidee, Adressbildung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext, Fassadengestaltung, Materialität),

— Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms,

— Funktionalität und Nutzungsqualität (Grundrissqualität, innere Erschließung, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit, Kommunikationszonen, Orientierung zum öffentlichen Raum und Gestaltung der Übergänge, Aufenthaltsqualität),

— Nutzerkomfort und -behaglichkeit (Schallschutz, Tageslicht, Raumklima),

— Energie und Ressourcen (Begrünung von Dach-/Fassadenflächen, Baustoffe, Energiebedarf und -deckung),

— Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Umnutzungsfähigkeit, Einhaltung des Kostenrahmens sowie Wirtschaftlichkeit in Investition, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Pflege),

— Grundidee der städtebaulichen Haltung/des Konzepts,

— Qualität der Einbindung in den Kontext und den Umgang mit dem Bestand.

Freiraum

— Qualität des freiraumplanerischen Konzepts (Grundidee, Maßstäblichkeit der Freiräume, Vielfalt und Zonierung der öffentlichen und privaten Freiräume, vielfältige Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit des Gesamtkonzeptes, Freiraumverbindungen/Anschlüsse, städtebauliche und freiräumliche Verflechtung),

— Originalität und gestalterische Qualität des Freiraums.

Ideenteil:

— Qualität des städtebaulichen Konzepts (Grundidee, Maßstäblichkeit der Bebauung, Vielfalt der Gebäudetypologien, Gestaltqualität der Baukörper, Einbindung in den stadträumlichen Kontext, Adressbildung, Unverwechselbarkeit, Sichtbeziehungen, Nutzungskonzept, Unterstützung des Umweltverbundes, Erreichen der Barrierefreiheit, Bauabschnitte/Realisierbarkeit in Bausteinen),

— Qualität des freiraumplanerischen Konzepts (Grundidee, Maßstäblichkeit der Freiräume, Vielfalt und Zonierung der öffentlichen und privaten Freiräume, vielfältige Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit des Gesamtkonzeptes, Freiraumverbindungen/Anschlüsse, städtebauliche und freiräumliche Verflechtung),

— Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzepts (Grundidee, funktionale Ausformung der inneren Erschließung, Einbindung in das bestehende Wegekonzept, Konzept für den ruhenden Verkehr, Erreichen der Barrierefreiheit, Rad- und Fußverkehr, Leistungsfähigkeit der Verkehrsplanung, Ideen zur Mobilität),

— Qualität des Konzepts in Bezug auf Stadtökologie und Nachhaltigkeit.

Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und Intentionen der von der Ausloberin in der Auslobung formulierten Rahmenbedingungen genügende Bewertung.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/08/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Realisierungsteil

Für den den Realisierungsteil des Wettbewerbs steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung. Nach Abzug der vorgesehenen Aufwandsentschädigungen ist beabsichtigt die verbliebende Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto) für folgende Preise und Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufzuteilen:

1. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),

2. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),

3. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),

4. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR (netto)

Ideenteil

Für den Ideenteil des Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung. Nach Abzug der vorgesehenen Aufwandsentschädigungen ist beabsichtigt die verbliebende Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto) für folgende Preise und Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufzuteilen:

1. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),

2. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto),

3. Preis [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR (netto)

Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Realisierungsteil

Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme (Realisierungsteil) teilweise als Aufwandsentschädigung auszuschütten. In der ersten Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer/innen der zweiten Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Realisierungsteil von [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Ideenteil

Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme (Ideenteil) teilweise als Aufwandsentschädigung auszuschütten. In der ersten Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer/innen der zweiten Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Ideenteil von [Betrag gelöscht] EUR (netto).

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.

Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

3. Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:

— Anlage 1: Bewerberbogen,

— Anlage 2: Verfahrensteil,

— Anlage 3: Hinweise zum Datenschutz.

Weitere, erst für die Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern/-innen zur Verfügung gestellt.

4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden.

5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber/-in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von im Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein/-e Bewerber/-in bzw. eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.

6. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/-innen/Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 25 Verfahrensteilnehmern (davon 19 „arrivierte Büros“ und 6 „junge Büros“) nachträglich (bis spätestens 7 Kalendertage nach Versand der Auslobungsunterlagen) als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/-innen/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags absehen.

7. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.

8. Weitere Bearbeitung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die/den mit dem ersten Preis ausgezeichnete Teilnehmer/-innen zu Verhandlungen über die Realisierung aufzufordern. Sofern der/die erste Preisträger/-in sich mit einem anderen Architekturbüro zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen hat, behält sich die Ausloberin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auch mehreren Architekturbüros in Form einer Arbeitsgemeinschaft zu erteilen. Im Übrigen bleibt § 8 Abs. 2 RPW 2013 unberührt.

Die Ausloberin für den Realisierungsteil behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).

Die Ausloberin beauftragt die beiden Stufen I und II einheitlich. Sie kann den Auftrag hinsichtlich der Stufe II binnen einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss der Leistungsphase 3 durch schriftliche Erklärung widerrufen.

Als Widerrufsgrund kann sie sich darauf beziehen, dass das zuständige KVV-Gremium die erforderlichen Mittel nicht bewilligt hat. Als Ausloberin schuldet sie es, die Realisierung des Projekts zu fördern und wird nur bei dringenden wirtschaftlichen Einwänden von dem Projekt Abstand nehmen. Im Übrigen erfolgt die Beauftragung stufenweise nach schriftlicher Aufforderung, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.

Stufe I:

— Leistungsphasen 2 bis 3 Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,

— Leistungsphasen 2 bis 3 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.

Stufe II:

— Leistungsphasen 4 bis 5.1 (qualitätssichernde Leistungen) Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,

— Leistungsphasen 4 bis 5.1 (qualitätssichernde Leistungen) Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.

Stufe III:

— Optional: Leistungsphasen 5.2 bis 7 Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,

— Optional: Leistungsphasen 5.2 bis 7 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.

Stufe IV:

— Optional: Leistungsphase 8 Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,

— Optional: Leistungsphase 8 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.

Stufe V:

— Optional: Leistungsphasen 9 Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,

— Optional: Leistungsphasen 9 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.

Die Auftraggeberin ist in ihrer Entscheidung über eine Weiterbeauftragung von optionalen Leistungen ab Stufe III frei. Ein Rechtsanspruch des/der Auftragnehmers/-in auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der/Die Auftragnehmer/-in hat insbesondere keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung optionaler Leistungen.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Sollten wichtige Gründe der Beauftragung des ersten Preisträgers entgegenstehen, so behält sich die Ausloberin vor, Verhandlungsgespräche mit den übrigen Preisträgern vorzunehmen. Die den Verhandlungen zugrunde gelegten Zuschlagskriterien werden dem/den Preisträger/n zu gegebener Zeit mitgeteilt. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird dabei angemessen berücksichtigt.

Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Sie verpflichten sich, Anpassungen oder auch kostensenkende Korrekturen auch noch in einem späteren Planungsstadium vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.

Die Ausloberin behält sich das Recht vor, andere als die in der Verfassererklärung eines/einer Wettbewerbsteilnehmers/-in genannten Nachunternehmer/-in im Falle der Beauftragung mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Dies gilt nicht für die ausgeschriebenen Fachdisziplinen der Architektur und Landschaftsarchitektur.

Ideenteil: Für den Ideenteil wird kein Auftragsversprechen formuliert.

9. Bindende Vorgaben

Auf „bindende Vorgaben“, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung durch das Preisgericht führen, wird mit Ausnahme der Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) verzichtet. Textpassagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, aber nicht explizit als „bindende Vorgabe“ aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.

10. Voraussichtliche Termine

— 1. Phase.

Preisrichtervorbesprechung KW 33.2021

Versand der Auslobung KW 35.2021

Rückfragenkolloquium KW 38.2021

Abgabe Pläne/Modelle KW 47/48.2021

Preisgericht KW 4.2022

— 2. Phase

Preisrichtervorbesprechung und Rückfragenkolloquium KW 9.2022

Abgabe Pläne/Modelle KW 18/19.2022

Unter Vorbehalt: Öffentliche Ausstellung (1 Tag vor Preisgericht) KW 24.2022

Preisgericht KW 24.2022

Anschließende Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVRH7Y

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 160 GWB verwiesen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2021

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