Bauüberwachungsleistungen: Wechsel der Überbauten am Kreuzungsbauwerk (KRBW) Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35654
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Wechsel der Überbauten am Kreuzungsbauwerk (KRBW) Hanau
Bauüberwachungsleistungen gem. VV Bau inkl. Leistungen SiGeKo (Los 1) und Bauüberwachungsleisutngen gem. VV Bau-STE (Los 2). Überwacht werden soll der Wechsel der beiden Stahlüberbauten am Kreuzungsbauwerk (KRBW) Hanau. Das Kreuzungsbauwerk Hanau liegt auf der Strecke 3600 Frankfurt - Göttingen bei Strecken-Km. 22,070. Die vorhandenen Stahlüberbauten sind abgängig und haben lediglich eine Restnutzungsdauer bis 2019. Nach Ablauf der Restnutzungsdauer ist das KRBW für den Verkehr zu sperren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV Bau-STE
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hanau
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU inkl. Leistungen SiGeKo (Los 1) und Bauüberwachungsleisutngen gem. VV Bau-STE (Los 2). Überwacht werden soll der Wechsel der beiden Stahlüberbauten am Kreuzungsbauwerk (KRBW) Hanau. Das Kreuzungsbauwerk Hanau liegt auf der Strecke 3600 Frankfurt – Göttingen bei Strecken-Km. 22,070. Die vorhandenen Stahlüberbauten sind abgängig und haben lediglich eine Restnutzungsdauer bis 2019. Nach Ablauf der Restnutzungsdauer ist das KRBW für den Verkehr zu sperren.
NT1:
— bauseitige Absage der fest eingeplanten Totalsperrung,
— neue ergänzende und anzupassende Ausführungsplanung Mitwirkung des BÜW war erforderlich.
Die zusätzliche Leistungen sind Aufgrund der abgesagten SPP erforderlich. Die Ausführungsplanung musste angepasst werden, um das Bauwerk in den neuen SPP qualitativ zu erneuern. Hierfür war der Einsatz des BÜW unter anderem mit erforderlich.