Generalunternehmerleistungen Rückbau und Baufeldfreimachung Rebstockbad
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.frankfurter-baeder.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistungen Rückbau und Baufeldfreimachung Rebstockbad
Es ist vorgesehen auf dem Gelände des Rebstockbades in Frankfurt am Main (Gemarkung Frankfurt Bezirk 16, Flur 231, Flurstück 17) insgesamt 6 Gebäude, inkl. Fundamenten und Bodenplatten sowie Außenanlagen, ober- und unterirdischer Infrastruktur und Oberflächenversiegelungen inkl. Trag- und Frostschutzschichten vollständig rückzubauen und zu entsorgen um ein freies Baufeld für einen Neubau zu schaffen. Zusätzlich sind einzelne Rückbauarbeiten auf dem östlich angrenzenden Besucherparkplatz (Flurstück 20) durchzuführen.
Bei den rückzubauenden Gebäuden handelt es sich um das Schwimmbad Rebstockbad mit Anbauten (Saunaerweiterung, etc., ca. 137 000 Kubikmeter umbauter Raum) und einem bereichsweise vorhandenen Stützgerüst (Fassadengerüst), das Betriebsleitergebäude (ehem. Wohngebäude, ca. 700 Kubikmeter umbauter Raum), ein Technikgebäude (ca. 1 600 Kubikmeter umbauter Raum), mehrere freistehende Saunagebäude (ca. 475 Kubikmeter umbauter Raum) und verschiedene Außenbecken. Das Rebstockbad und das Betriebsleitergebäude wurden Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre errichtet. Weitere Anbauten und Nebengebäude wurden bis Mitte der 2000er Jahre fertiggestellt. In den Gebäuden wurden Belastungen mit Schadstoffen nachgewiesen. Die Gebäude sind inkl. Fundamenten und Bodenplatten sowie inkl. Außenanlagen und ober- und unterirdischer Infrastruktur (Oberflächenversiegelungen, etc.) vollständig zurückzubauen. Einzelne Entwässerungsleitungen sind zu erhalten. Das Gelände ist nach dem Rückbau der Bausubstanz weitgehend kampfmittelfrei zu machen. Sämtliche bei der Entrümpelung, Schadstoffsanierung, Entkernung und dem Rückbau sowie die bei der Kampfmittelüberprüfung anfallenden Materialien sind nach Art und/oder Belastungsgrad zu separieren und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bülkau
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 21782
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.