Sanierung des Ausstellungsgebäudes Mathildenhöhe_Stirnholzpflasterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: AGM_VE_3.17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Ausstellungsgebäudes Mathildenhöhe_Stirnholzpflasterarbeiten
Sanierung des Ausstellungsgebäudes Mathildenhöhe_Stirnholzpflasterarbeiten.
Ausstellungsgebäude Mathildenhöhe
Sabaisplatz 1
64287 Darmstadt
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, das denkmalgeschützte Ausstellungsgebäude des Architekten Joseph Maria Olbrich von 1908 auf der Mathildenhöhe in Darmstadt gesamtheitlich zu sanieren. Neben einer energetischen Sanierung werden sowohl brandschutzrelevante wie auch statisch- konstruktive bauliche Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen.
Folgende Leistungen sind für die gesamtheitliche Sanierung der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe in Darmstadt vorgesehen und in diesem Leistungsverzeichnis beschrieben:
— Wiederherstellung der Stirnholzpflasterbeläge in den Ausstellungshallen und Nebenräumen,
— Herstellung des Bodenbelags im Cafe´,
— Instandsetzung der Pflasterbeläge in der Werkstatt,.
Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung des Ausstellungsgebäudes Mathildenhöhe_Stirnholzpflasterarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regemäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6RH3U.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.