Einwegatemschutzmasken FFP3 (KdB) Referenznummer der Bekanntmachung: 333-2021-0148
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach a.M.
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einwegatemschutzmasken FFP3 (KdB)
Kauf und Lieferung von Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 NR D nach DIN EN 149 mit Ausatemventil (als Faltmaske ausgeführt).
ca. 100 Dienststellen im ganzen Bundesgebiet
— Garantierte Mindestabnahmemenge: 0 Stück,
— Geschätzte Abnahmemenge: 54 400 Stück,
— Höchstabnahmemenge: 65 280 Stück.
Laufzeit: 18 Monate
(Option der 2-maligen Verlängerung um 6 Monate durch die Auftraggeberin).
Option der 2-maligen Verlängerung um 6 Monate durch die Auftraggeberin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens (Hersteller) nach ISO 9001.
ISO 9001-Zertifizierung des Unternehmens (Hersteller).
Referenzen:
Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten 3 Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Vorlage von Angebotsmustern.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wurde aufgrund besonderer Dringlichkeit (Pandemie COVID 19) gem. § 15 Abs. 3 VgV besondere Dringlichkeit, in Verbindung mit Bekanntmachung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vom 8. Juli 2020 verkürzt.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.Html
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärungen“ abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“ vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular „Bewerber- / Bietergemeinschaften“ zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
Erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.