Verkehrsentwicklungsplan 2035 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-58 F
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsentwicklungsplan 2035
Aufstellung und Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplans gemäß der Leistungsbeschreibung.
Stadt Offenbach am Main
Berliner Str. 100
63065 Offenbach am Main
Die Leistung beinhaltet Folgende Arbeitspakete (AP):
AP 0 Projektorganisation / Projektmanagement:
— Einrichtung einer Koordinierungsstelle,
— Abstimmungen und Arbeitstreffen Auftraggeber - Auftragnehmer,
— Projektbegleitende Gremien (einrichtung Steuerungsgruppe / Lenkungskreis,
— Prozesssteuerung sowie prozessbegleitendes Kommunikations- und Beteiligungskonzept,
— Projektbegleitende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
— Präsentationen (Foliensatz) und Dokumente,
— Fachveranstaltungen (optional),
— Mobilitätsforen zur Bürgerbeteiligung.
AP 1: Bestandsanalyse zu Strategien, Zielen und Maßnahmen des VMP 2015 sowie Chancen und Hemmnissen für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung
AP 2 Erarbeitung des VEP 2035
— Vision und Oberziele,
— Definition von zentralen Strategien und Handlungsfeldern (siehe Leistungsbeschreibung für Handlungsfelder),
— Prognose der verkehrlichen Entwicklung in Szenarien für alle Verkehrsträger sowie Bewertung der jeweiligen Auswirkungen als Vorbereitung für die Zielentwicklung,
— Maßnahmen,
— Umsetzungsplan für die Maßnahmen (Finanzierung, Förderung, Zeitplanung, Festlegung erforderlicher Kapazitäten),
— Monitoring / Evaluation / Verstetigung des Planwerks.
AP 3 Verkehrsentwicklungsplan 2035 (Bericht)
Die Dokumentation umfasst:
— die Erarbeitung eines beschlussfähigen Abschlussberichts,
— Erstellung einer publizierbaren Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen,
— „Bilder“ von der Zukunft Offenbachs 2035 zur Dokumentation der Vision.
Für eine detaillierte Auflistung der Arbeitspakete: siehe Leistungsbeschreibung.
Siehe Wertungsmatrix 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs-, Handels-, oder Gewerberegister.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen mindestens von dem Hauptauftragnehmer zu erbringen.
Bei Bietergemeinschaften sind folgende Nachweise und Erklärungen in III.2.1 und III.2.2 von jedem Mitglied vorzulegen:
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes,
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014.
Folgende aktuelle Nachweise / Erklärungen sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber / von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber / das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
— Nachweis der Nettoumsatzzahlen der der letzten 3 Geschäftsjahre des Hauptauftragnehmers (federführendes Büro). Mindestumsatz: Im Durchschnitt [Betrag gelöscht] EUR jährlich,
— Nachweis der Nettoumsatzzahlen der der letzten 3 Geschäftsjahre für das Themenfeld der angefragten Leistungen für den Hauptauftragnehmer. Eine Mindestumsatzzahl ist nicht gefordert,
— Gesamtzahl der Mitarbeitenden des Hauptauftragnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren. Mindestanforderung: im Durchschnitt 10 festangestellte Mitarbeitende jährlich.
Fehlende Angaben oder Nichterfüllung der Mindestanforderung führen zum Ausschluss.
Vorstellung des Unternehmens und der Partner;
Angaben über die Gesamtzahl der Mitarbeitenden des Hauptauftragnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren. Mindestanforderung: im Durchschnitt 10 festangestellte Mitarbeitende jährlich.
Projektteam:
Angaben zur Berufserfahrung der ausführenden Projektleitung in vergleichbaren Referenzprojekten, zur durchschnittliche Berufserfahrung der Mitarbeitenden in vergleichbaren Referenzprojekten sowie zur Erfahrung in der transdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen (insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Moderation).
Referenzen:
Mindestens 3 , höchstens 5 aussagekräfte Referenzen (Verkehrsentwicklungsplan oder sonstige Konzepte unter Berücksichtigung der Mobilität wie u. a. Nahmobilitätskonzepte, Radverkehrskonzepte, etc.) der letzten 10 Geschäftsjahre mit mindestens folgenden Angaben:
Name und Sitz des Auftraggebers, Leistungszeitraum und Auftragsvolumen in einer aussagekräftigen Darstellung auf maximal 2 DIN-A 4-Seiten pro Referenz.
Die Referenzen werden nach folgenden Kriterien bewertet: Bezug zu Verkehrsentwicklungsplänen oder sonstigen Konzepten unter Berücksichtigung der Mobilität (bspw. Nahmobilitätskonzepte, Radverkehrskonzepte, etc.), Mitwirkung an einem breiten Beteiligungsprozess, Öffentlichkeitsarbeit, Monitorung und Evaluation.
Der Bewerber muss -die im Teilnahmeantrag abgefragten- Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.
Die Bewertung der Referenzen (40 %) und des Projektteams (60 %) erfolgt entsprechend der in der Matrix angegebenen Wertung und Gewichtung. Aus der Bewertung der Referenzen wird eine Durchschnittspunktzahl gebildet, die in die Gesamtbewertung einfließt. Die Abgabe von mehr als 5 Referenzen führt demnach nicht zu einer höhren Punktzahl. Maximal sind 4 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
Angaben über die Gesamtzahl der Mitarbeitenden des Hauptauftragnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren. Mindestanforderung: im Durchschnitt 10 festangestellte Mitarbeiter jährlich.
Fehlende Angaben oder Nichterfüllung der Mindestanforderung führen zum Ausschluss.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben mindestens erforderlich:
Name und Sitz des Auftraggebers, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen und eine aussagekräftige Darstellung auf maximal 2 DIN-A4-Seiten. (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet).
Bewertung des Projektteams:
— Angaben zur Berufserfahrung der ausführenden Projektleitung in vergleichbaren Referenzprojekten (bspw. anhand von Lebenslauf): ≥ 10 Jahre = 4 Punkte, ≥ 5 Jahre = 2 Punkte, < 5 = keine Punkte,
— zur durchschnittliche Berufserfahrung der Mitarbeitnden in vergleichbaren Referenzprojekten (bspw. anhand von Lebensläufen): ≥ 6 Jahre =4 Punkte, ≥ 3 Jahre = 2 Punkte, < 3 Jahre = keine Punkte,
— Erfahrung in der transdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen (insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Moderation): ≥ 4 gemeinsame Projekte = 4 Punkte, ≥ 2 gemeinsame Projekte = 2 Punkte, < 1 = keine Punkte,
Bewertung der Referenzen:
— Bezug zu Verkehrsentwicklungsplänen oder sonstigen Konzepten unter Berücksichtigung der Mobilität (bspw. Nahmobilitätskonzepte, Radverkehrskonzepte, etc.): Verkehrsentwicklungsplan = 4 Punkte, andere Mobilitätskonzepte = 2 Punkte, keine Übereinstimmung = keine Punkte,
— Mitwirkung an einem breiten Beteiligungsprozess (Beteiligung im Sinne eines SUMP-Prozesses (o. ä.), projektbegleitende Gremien): hohe Übereinstimmung = 4 Punkte, in Teilen Übereinstimmung = 2 Punkte, keine Übereinstimmung = keine Punkte,
— Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Pressearbeit, soziale Medien): hohe Übereinstimmung = 4 Punkte, in Teilen Übereinstimmung = 2 Punkte, keine Übereinstimmung = keine Punkte,
— Monitorung und Evaluation (dauerhaftes Konzept zur Qualitätssicherung; Wirkungsanalyse): hohe Übereinstimmung = maximale Punktzahl, in Teilen Übereinstimmung = 2 Punkte, keine Übereinstimmung = keine Punkte.
Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in und/oder „Beratender Ingenieur/in“und/oder „M.Sc“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den / die Projektleiter(in).
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Siehe auch beigefügtes Dokument für Bietergemeinschaften.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden,
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben,
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Die Bearbeitung muss aufgrund des Förderzeitraums bis 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Aufschiebende Bedingung
Die Verpflichtung der Auftraggeberin zum Vollzug dieses Vertrages ist dadurch aufschiebend bedingt, dass in der Zeit bis zum Vollzugstag keine wesentliche nachteilige Veränderung eingetreten oder der Auftraggeberin bekannt geworden ist. Eine „wesentliche nachteilige Veränderung“ bedeutet, dass in der Stadt Offenbach eine Ausbreitung durch das Corona-Virus weiter besteht oder damit einhergehender Umstände, welche alleine oder zusammen genommen eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf ihre Fähigkeit zur ungehinderten Fortführung ihres Geschäftsbetriebs in der gegenwärtigen Weise wahrscheinlich erscheinen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen müssen bis spätestens 26.7.2021 eingehen, damit diese noch rechtzeitig beantwortet werden können.
Angebote können nur elektronisch über den entsprechenden Workflow der HAD abgegeben werden. Angebote per E-Mai, Fax oder Nachrichtenfunktion sind nicht zugelassen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]