VE04 Dach inkl. Lichtbänder, Dachrandsicherung, Gründach, Blitzschutz Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0151-20FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE04 Dach inkl. Lichtbänder, Dachrandsicherung, Gründach, Blitzschutz
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G, das PTS (Passagier-Transport-System) und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Die Dacharbeiten sind als Teilleistung der Erstellung des neuen Werkstattgebäudes im Rahmen der Errichtung des neuen Passagier-Transport-Systems (PTS) zur Wartung und Instandhaltung der PTS-Fahrzeuge und der Ausrüstungsgegenstände auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4.
Frankfurt am Main Flughafen
Das Planungsgebiet befindet sich auf der Nordostseite des Rhein-Main-Flughafens südwestlich des Frankfurter Autobahnkreuzes mit BAB 3 und BAB 5.
Die neue PTS-Werkstatt wird in Hochlage auf Stützen errichtet und an einen mehrgeschossigen Gebäudekern angedockt.
Der etwa 455 m2 Grundfläche belegende Gebäudekern erstreckt sich vom Nullniveau (111,10 m ü.NN) aus über 6 Ebenen. Damit ergibt sich eine Gebäudehöhe von ca. 29,23 m bezogen auf 140,33 m ü.NN für die Oberkante des Treppenhauses über Dach. Der Hallenbereich mit einer Grundfläche von ca. 2 149 m2 (ohne Kerngebäude) der die Bereiche für die Fahrzeuginstandhaltung beherbergt wird auf Stützen gegründet und erstreckt sich über die Ebenen 5 (OKFF: 127,00 m ü.NN) und 6 und ermöglicht damit eine Hallenhöhe von ca. 9,40 m.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen für den Bau des Werkstattgebäudes:
Dach inkl. Lichtbänder, Sekuranten, Dachrandsicherung, Gründach, Bekiesung, Servicewege, Erdungs- und Blitzschutzanlagen
— ca. 2 250 m² Mineralfaserdämmung,
— ca. 2 250 m² zweilagige bituminöse Dachabdichtung,
— ca. 2 250 m² Dachbegrünung extensiv,
— ca. 225 m Attikaabdeckung aus Stahlblech,
— ca. 3 St. Dachausstiege als RWA,
— ca. 14 St Lichtbänder in verschieden Größen, teilweise mit RWA-Flügeln.
Wartung der RWA und Pflege der Dachbegrünungen
Beschreibung
— Das Dach des Kerngebäudes wird als Betondecke (Ausführung durch Dritte) ausgeführt. Das Dach der Halle wird als Trapezblechdach ausgeführt (Ausführung durch Dritte),
— Auf dem Dach wird ein Aufzugmaschinenraum sowie eine Aufzugsüberfahrt verortet. Des Weiteren dient das Dach des Kerngebäudes als Aufstellfläche für das Lüftungsgerät der Halle,
— Erdung / Blitzschutz,
— Im Rahmen der Errichtung sind auch alle Erdung- und Blitzschutzmaßnahmen auf dem Dach mit auszuführen,
— Das Gebäude ist auf Grund der betrieblichen Belange in die Blitzschutzzone III eingestuft. Drei Räume mit erhöhten Anforderung sind in die Blitzschutzzone I eingestuft. Für das gesamte Gebäude gilt die Störschutzzone 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-00151/20-FAS, B-002429 – FAS_PTS_Werkstattgebäude, VE04 Dach inkl. Lichtbänder, Dachrandsicherung, Gründach, Blitzschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. H.
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.loew.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase – Interessenbekundung (IBK):
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.
Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (s. auch 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2. Phase – Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach der Aufforderung zur Interessenbestätigung (AzI) bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der AzI werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt:
— „Formblätter zur Interessensbestätigung“,
— die informatorischen Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der AzI werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3. Phase – Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bew.-/Bi.gem. in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erterteilen.
II. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland