Fachliche Beratung Conversion Optimierung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA52534
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche Beratung Conversion Optimierung
Die DB Vertrieb GmbH (Auftraggeber) verantwortet den gesamten Themenkomplex Analytics und Customer Insights im Online- und Mobile-Vertrieb. Hierzu zählen unter anderem die Teildisziplinen Business Intelligence, Web Analytics, Customer Insights und Conversion Optimierung.
Gemeinsame Zielsetzung aller genannten Disziplinen ist es, ein umfassendes Bild der aktuellen Geschäftslage sowie relevanter Entwicklungen mit Auswirkungen auf die KPIs Conversion Rate, Einnahmen, Kundenzufriedenheit zu erfassen und (quantitative wie qualitative) Ergebnisse und Analysen diesbezüglich anderen Organisationseinheiten sowie insbesondere dem Management zur Verfügung zu stellen. Zur Realisierung dieser Aufgaben betreut der AG verschiedene Softwaresysteme und ist zuständig für die fachliche Weiterentwicklung dieser Software.
Im Arbeitsgebiet Conversion Optimierung (P.DLM 4(3), der sich in die Teilbereiche A/B-Testing, UX-Monitoring und Online-/Mobile-Marktforschung gliedert, werden qualitative und quantitative Analysen der digitalen Plattformen – v. a. bahn.de und DB Navigator – gesammelt und an notwendigen Stellen Optimierungen vorgenommen. Für diese Aufgaben werden zurzeit verschiedene Tools (u. a. Optimizely, m-pathy, Qualtrics) eingesetzt.
Auf Grund der steigenden Nachfrage bei Plattform-Optimierungen sowie dem wachsenden Beratungsbedarf innerhalb der Organisation (sowohl bei der DB Vertrieb GmbH als auch in anderen Konzerneinheiten der DB AG) wird zur fachlichen Beratung und Entwicklungsleistungen ein externer Dienstleister beauftragt (Auftragnehmer). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer auch bei der Weiterentwicklung des Bereichs Conversion Optimierung beraten.
Bundesrepublik Deutschland
Die DB Vertrieb GmbH (Auftraggeber) verantwortet den gesamten Themenkomplex Analytics und Customer Insights im Online- und Mobile-Vertrieb. Hierzu zählen unter anderem die Teildisziplinen Business Intelligence, Web Analytics, Customer Insights und Conversion Optimierung.
Gemeinsame Zielsetzung aller genannten Disziplinen ist es, ein umfassendes Bild der aktuellen Geschäftslage sowie relevanter Entwicklungen mit Auswirkungen auf die KPIs Conversion Rate, Einnahmen, Kundenzufriedenheit zu erfassen und (quantitative wie qualitative) Ergebnisse und Analysen diesbezüglich anderen Organisationseinheiten sowie insbesondere dem Management zur Verfügung zu stellen. Zur Realisierung dieser Aufgaben betreut der AG verschiedene Softwaresysteme und ist zuständig für die fachliche Weiterentwicklung dieser Software.
Im Arbeitsgebiet Conversion Optimierung (P.DLM 4(3), der sich in die Teilbereiche A/B-Testing, UX-Monitoring und Online-/Mobile-Marktforschung gliedert, werden qualitative und quantitative Analysen der digitalen Plattformen – v. a. bahn.de und DB Navigator – gesammelt und an notwendigen Stellen Optimierungen vorgenommen. Für diese Aufgaben werden zurzeit verschiedene Tools (u. a. Optimizely, m-pathy, Qualtrics) eingesetzt.
Auf Grund der steigenden Nachfrage bei Plattform-Optimierungen sowie dem wachsenden Beratungsbedarf innerhalb der Organisation (sowohl bei der DB Vertrieb GmbH als auch in anderen Konzerneinheiten der DB AG) wird zur fachlichen Beratung und Entwicklungsleistungen ein externer Dienstleister beauftragt (Auftragnehmer). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer auch bei der Weiterentwicklung des Bereichs Conversion Optimierung beraten.
2 x um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Erklärungen:
1.1. Erklärung dass kein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist,
1.2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
1.3. Erklärung zu Eintragung im Gewerbezentralregister,
1.4. Erklärung zur ordnungsgemäßen Anmeldung des Gewerbes,
1.5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
1.6. Erklärung zur Erfüllung von Steuer- und Abgabenpflichten sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
1.7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention,
1.8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde,
1.9. Erklärung zu §§122-124 GWB,
1.10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens,
1.11. Erklärung zu schweren Verfehlungen,
1.12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen,
1.13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
1.14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn,
1.15. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen.
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1.1.-1.15. mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate,
3. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 4 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
4. Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 5-8 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
5. Der Auftragnehmer arbeitet stetig innerhalb der letzten 5 Jahre intensiv am Thema Conversion Optimierung und kann dies durch Projekte aus diesem Zeitraum belegen. Bitte mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren im Anhang bereitstellen.
6. Der Auftragnehmer verfügt nachweisbar über Erfahrung/Referenzen in der Beratung von großen Firmenkunden (mehr als 500 Mitarbeiter) im Themenbereich Conversion Optimierung für Webseiten/Apps, die im deutschen Markt betrieben werden. Bitte mindestens 2 Referenzen im Anhang bereitstellen.
7. Der Auftragnehmer hat die Fähigkeiten und Kompetenzen folgende Prozesschritte bei A/B-Tests vollumfänglich oder teilweise durchzuführen: Wireframe-Konzeption, Layoutgestaltung, Entwicklung A/B-Tests im Testing Tool, Qualitätssicherung, Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse. Bitte 1 Referenz im Anhang bereitstellen.
8. Der Auftragnehmer verfügt über nachweisbare Erfahrungen im Bereich A/B-Testing in Apps und kann den Auftraggeber auch strategisch in dieser Hinsicht beraten. Bitte mindestens 1 Referenz im Anhang bereitstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 21FEA52534 im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden.
Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.