Videoportal Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0025

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5f2ac952-29b2-4bf7-ac17-ad3ddb964dec
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Videoportal

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0025
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einrichtung und Betrieb eines cloudbasierten Videoportals einschließlich Support.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein cloudbasiertes Videoportal allen Mitarbeitern der KfW, der KfW Capital, der IPEX sowie von der KfW bezeichnete Dritte zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Software muss mandantenfähig sein. Die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Software muss mindestens die folgenden Funktionen enthalten:

1. Speicherung und Abruf von Videos bzw. multimedialen Inhalten über eine aus dem KfW-Intranet erreichbare Weboberfläche,

2. Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von multimedialen Inhalten durch Mitarbeiter der Bank und

3. Upload von Dateien von beliebigen internetfähigen Endgeräten über eine über das Internet erreichbare Weboberfläche.

Der Auftragnehmer schuldet unter dem Vertrag die folgenden Leistungen:

1. Bereitstellung der Software, die den Funktionsumfang der Leistungsbeschreibung aufweist; sowie die Konfiguration der Software,

2. Den Betrieb der Software als „Software as a Service“ (SaaS) auf eigener Infrastruktur und

3. Fachlichen und technischen Support.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag läuft unbefristet mit einem Kündigungsrecht nach 24 Monaten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Bieter / die Bietergemeinschaft stellt der KfW zur Bewertung seines / ihres Videoportals ab dem 26.7.2021 einen mindestens einmonatigen kostenlosen Testzugang zu dem von ihm / ihr angebotenen Produkt im Standard zur Verfügung (Internetlink, Benutzername, Passwort). Die Bewertung des Testzugangs richtet sich nach dem Dokument „Zuschlagskriterien (Wertungsmatrix) mit Fragenkatalog zum einzureichenden Angebot“, Reiter 2 Kriteriengruppe 4 „Teststellung“ sowie Reiter 4 „Kriterien Teststellung“. Die Nichtvergabe eines Testzugangs führt zur Benotung aller Unterkriterien der Teststellung mit 0 Punkten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter / das federführende Mitglied der Bietergemeinschaft hat seine Handelsregisternummer mit Registergericht / Genehmigungsbehörde (bei juristischen Personen) bzw. den vollständigen Namen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen) anzugeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über geeignete Referenzen zu früher ausgeführten Dienstleistungen in den letzten 5 Jahren (seit 2016).

2. Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich des ausgeschriebenen Leistung (Fachkräfte).

3. Eigenerklärung über den Rechenzentrumsbetreiber und -standort.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1:

Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen verfügen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

Referenzen sind mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie kumulativ folgende Merkmale aufweisen:

— Bei der beim Referenzgeber eingesetzten Lösung muss es sich um ein Videoportal handeln, welches voll integrierte Funktionalitäten zur Wiedergabe, Erstellung und Bearbeitung von Inhalten vorweist,

— Die beim Referenzgeber eingesetzte Lösung muss in der Betriebsform „Software as a Service“ bereitgestellt sein,

— Mindestens ein Referenzgeber hat mindestens 2000 Nutzer*innen für das Videoportal.

Zu 3:

Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über einen Rechenzentrumsstandort für die Datenhaltung und Datenverarbeitung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verfügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung dieses Vertrages die folgenden Rechtsnormen und Grundsätze unabhängig von deren Adressaten einzuhalten, soweit sie in Bezug auf die Erbringung, Beschaffenheit und Nutzung der Vertragsleistungen Vorgaben enthalten:

(a) das geltende Recht, insbesondere geltende Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien und Fachnormen, einschließlich dem jeweiligen Stand der Technik und der einschlägigen berufsständischen Praktiken, Auflagen der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden,

(b) die dem Auftragnehmer bekannt gegebene Richtlinien der KfW, insbesondere bei Vertragsleistungen, die in den Betriebsstätten der KfW zu erbringen sind, alle sicherheitsrelevanten Anweisungen und Hinweise der KfW. Diese umfassen für den Arbeitsschutz insbesondere die unter www.kfw.de/lieferanteninfo abrufbaren generellen Bestimmungen der Basisdokumente A „Auftragnehmermanagement im Arbeitsschutz für Handwerker und Servicekräfte“ bzw. B „Auftragnehmermanagement für Berater und Bürokräfte“,

(c) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 sowie

(d) die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (die Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 zum Verbot der Zwangsarbeit, die Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 zum Schutz der Vereinigungsfreiheit sowie Übereinkommen Nr. 100 und Nr. 111 zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/07/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/07/2021
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch abzugeben. Angebote können elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur abgegeben werden. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über den eVergabe Bieterassistenten auf der Vergabeplattform der KfW: https://ausschreibungen.kfw.de.

Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht.

Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des eVergabe Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/06/2021

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