Workflowmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: EK-2021/18
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvhessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Workflowmanagement
Auftragsgegenstand ist die Umsetzung eines Proof of Concept, wodurch der Ziel- Kosten- und Zeitrahmen der Umsetzung finalisiert wird. Ziel des Projekts ist es zu prüfen ob der Patientenservice zukünftig statt eines Einsatzleitsystems ein Workflowmanagement System inkl. der notwendigen Satelliten nutzen kann und somit in Zukunft seine Arbeitsprozesse in den Dispositionszentralen und der Terminkoordination freier gestalten und verändern kann.
Auftragsgegenstand ist die Umsetzung eines Proof of Concept, wodurch der Ziel- Kosten- und Zeitrahmen der Umsetzung finalisiert wird. Ziel des Projekts ist es zu prüfen ob der Patientenservice zukünftig statt eines Einsatzleitsystems ein Workflowmanagement System inkl. der notwendigen Satelliten nutzen kann und somit in Zukunft seine Arbeitsprozesse in den Dispositionszentralen und der Terminkoordination freier gestalten und verändern kann.
Als Terminziel wird die Evaluierung des Proof of Concept Systems bis Ende des Jahres 2021 festgelegt. Hierfür sollte das PoC System schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch ab dem 1.12.2021 für die Tests der KVH nutzbar sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nicht-Vorliegen zwingender Ausschlussgründe gem. §123 GWB,
— Nicht-Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe gem. §124 GWB,
— Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)