Diesntleistung Harvester- und Kranrückezug (Siftungsforsten Kloster Haina) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-090
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Diesntleistung Harvester- und Kranrückezug (Siftungsforsten Kloster Haina)
Rahmenvereinbarung mit mehreren Bietern über die Dienstleistung Harvester- und Kranrückezug-Einsatz in den Revierförstereien der Stiftungsforsten Kloster Haina.
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Stiftungsforsten Kloster Haina
Im Königsgrund 1
35114 Haina
Rahmenvereinbarung mit mehreren Bietern über die Dienstleistung Harvester- und Kranrückezug-Einsatz in den Revierförstereien der Stiftungsforsten Kloster Haina; Laufzeit maximal 4 Jahre mit einem jährlcihen Volumen von ca. 25 000 Erntefestmeter o. r..
Konkrete Einzelaufträge werden durch entsprechende Abfragen bei allen oder einigen Mitgleidern der Rahmenvereinbarung ermittelt und vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeutnerlagen; insbesondere Fragenkataloge im Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2025.
Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Sämtlcihe Kommunikation sowie die Einreichung von Angeboten etc. erfolgt ausschließlich über das Vergabemanagementsystem eHAD der Auftragsberatungsstelle Hessen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).